Mein Anleiter darf mich gar nicht anleiten, kann meine Ausbildung nicht anerkannt werden?
Ich werde Heilerziehungspflegerin. Dementsprechend muss ich von einem Heilerziehungspfleger angeleitet werden.
Mein Anleiter ist jedoch Erzieher. Er ist zwar Bereichsleitung und hat 30 Jahre Berufserfahrung, aber eigentlich zählt das nicht...
Mir ist das egal, will jetzt auch nicht in der Schule petzen. Aber habe Angst, dass mir da etwas im Nachhinein nicht anerkannt wird..
3 Antworten
Der für deine Ausbildung verantwortliche Ausbilder ist dafür verantwortlich, dass Du Anleiter hast, von denen Du alles Wichtige lernst. Aber keiner von ihnen muss selbst einen Ausbilderschein haben.
Mit anderen Worten: Der Ausbilder sorgt dafür, dass die Summe all dessen, was Du von unterschiedlichsten Anleitern lernst, ausreicht, die Abschlußprüfung zu bestehen.
Dazu gehört auch, dass er dafür zu sorgen hat, dass man Dich an Aufgaben unterschiedlichster Art, die für den Beruf typisch sind, auch tatsächlich in nennenswertem Umfang beteiligt.
Ja das ist leider so!
Bei meiner Erzieherausbildung durfte ich auch nicht von einer Kinderpflegerin angeleitet werden. Nur von einer ausgebildeten Erzieherin/einem ausgebildeten Erzieher!
Gibt es da nicht die Möglichkeit einen anderen Anleiter zu bekommen? Es müssten doch auch andere da arbeiten, die diese Heilerziehungsausbildung ebenfalls absolviert haben!
Du würdest ja nicht petzen.
Lies in der Ausbildungsverordnung nach und frage dann doch mal einen Lehrer. Und frage auch gleich, wie du weiter vorgehen solltest.
Es geht nicht um einen Ausbildungsschein! Es geht darum was man selbst als Anleiter ausgeübt hat. Und da darf man nur jemanden anleiten in der Regel, wenn man die selbe Ausbildung wie der Auszubildene absolviert hat. War bei meiner Ausbildung genauso der Fall