Mehrere Minijobs als Student?

2 Antworten

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze von 538 EUR (die gilt pro Monat) die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme von unter 538 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten.

Wenn du darüber kommst, werden beide Minijobs versicherungspflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Solange Du im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten insgesamt nicht über die Grenze kommst, hat das keinen Einfluss auf die Höhe deines Bafög - Anspruchs.

Wenn Du mehrere Minijobs hast und dabei die Grenze von 538 Euro Brutto insgesamt nicht überschritten wird, gibt es da auch keine Probleme.

Kommst Du aber mit den Jobs über die 538 Euro Brutto, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig und sind keine Minijobs mehr.