Mehrere Bußgeldbescheide wegen fehlender HU im Urlaub?

2 Antworten

Nein, den wirst du nicht (erfolgreich) anfechten können. In dem Fall hättest du die HU entweder vor dem Urlaub durchführen lassen müssen, oder das Fahrzeug auf einem abgeschlossenen Privatgelände abstellen müssen. Abwesenheit ist hier keine Entschuldigung.


RobertMeyer87 
Fragesteller
 25.02.2024, 19:36

Hier geht es darum, dass die bei Bedarf täglich hätten kommen können...

Es sollte also irgendwo differenziert werden.

Andere meinten, dass dies nur einmal bemängelt werden darf. Mehrmals ist auch in Ordnung, jedoch sollte es dann eine realistische Chance geben der Aufforderung nachzukommen, bevor man ein zweites Bußgeld erhebt.

Gäbe es diesbezüglich gar keine Regelung hätte ich auch gut 4 Bescheide haben können.

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FloDoXD  25.02.2024, 19:51
@RobertMeyer87

Ich meine mal gelesen zu haben, dass die dir nur 72 Stunden, also drei Tage, Zeit geben müssen. Ist aber ohne Gewähr!

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Wie oft Strafzettel wegen TÜV?

1 Monat: Wenn Sie 4 Wochen überziehen, müssen Sie kein Bußgeld zahlen. 2 - 4 Monate: Sie überziehen zwischen 5 und 16 Wochen? Dann müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. 4 - 8 Monate: In einem überschrittenen Zeitraum zwischen 16 - 32 Wochen zahlen Sie ein Bußgeld von 25 Euro.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hotrod66  25.02.2024, 04:30

Falsch. Das erste Verwarnungsgeld gibt's bei Überziehung um mehr als zwei Monate usw.

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TheBeachChiller  25.02.2024, 04:31
@hotrod66

Richtig, aber du darfst gerne noch einmal meine o.g. Antwort dir ganz in Ruhe durchlesen. ;)

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hotrod66  25.02.2024, 04:34
@TheBeachChiller

Eben, du schreibst, dass es ab 5 Wochen mit dem Bußgeld losgeht. Und das ist falsch. 5 Wochen sind nicht mehr als zwei Monate!

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TheBeachChiller  25.02.2024, 04:36
@hotrod66

Du darfst dich in dieser Angelegenheit gerne mit dem Gesetzgeber in Verbindung setzen und das Thema ausdiskutieren.

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migebuff  25.02.2024, 09:35
@TheBeachChiller

Wenn du die Rechtslage nicht kennst, dann versuche doch bitte nicht, über selbige zu diskutieren.

Es sagt bereits alles, dass du ein Zitat der Internetseite einer Versicherung(!) als angebliche "eigene Erfahrung" ausgibst und extra noch die Quellenangabe weglässt.

Dass du nun weitere Internetseiten als angebliche Rechtsgrundlage zitieren willst, macht es nicht annähernd besser.

Zitiere bitte Tatbestandsnummer 329113.

Wie passt deren Text zu der Falschbehauptung "zwischen 5 und 16 Wochen"?

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RobertMeyer87 
Fragesteller
 25.02.2024, 07:40

4-8 Monate.

bis jetzt 2 Verwarnungsgelder für diesen zeitraum

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