Medizin studieren nach der Gesundheits und Krankenpflege Ausbildung?
Hallo, ich habe meine mittlere Reife und bin im ersten Jahr der Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflegerin. Ich wollte fragen ob ich nach der Ausbildung irgendwie Medizin studieren kann? Oder irgendwie meinen Abi nachholen kann. Wenn es ohne Abitur geht würde ich gerne wissen wie? Da ich viel darüber gehört hab dass man mit 3 Jahre Berufserfahrung in der Medizin ( die Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflegerin) auch irgendwie Medizin studieren kann. Wenn dass nicht möglich ist wie kann ich mein Abi nachholen wie komme ich bis dahin? Da ich nur mittlere Reife habe und dann die abgeschlossene Ausbildung. Ich möchte unbedingt Medizin studieren daher bedanke ich mich jetzt schon für die Antworten.
5 Antworten
Hallo, habe eine frage da ich auch krankenpflegeherin werden möchte ich habe aber nur einen Hauptabschluss, hat man dann nach der ausbildung als Krankepflegeherin mittlere Reife? und wenn ja ist es dann nur Medizin bereich oder gilt es überall?
Würdest mir sehr helfen wenn du antworten würdest weil ich komme Durcheinander.
Guten Morgen,
nach abgeschlossener Ausbildung kannst du an der Berufsoberschule (sozialer Zweig durch deine Ausbildung in einem sozialen Beruf) das Fachabitur oder sogar das allgemeine Abitur ablegen. Fürs Medizinstudium benötigst du glaub ich dass allgemeine Abitur mit sehr guten Noten wegen NC als Studienberechtigung. Ansonsten musst du dich auf Wartezeit einstellen bis du einen Studienplatz bekommst.
Viel Erfolg und halte an deinem Ziel fest.
Danke, jetzt bin ich wieder auf dem aktuellen Stand. Keine Wartesemester mehr, platzen die Erstsemester nicht aus allen Nähten? Gibt es den NC noch?
Ich hab Chemie studiert da gab es keine Zugangsbeschränkungen...
Die Abschaffung der Wartezeitquote führte ja nicht dazu, dass jeder eine Zulassung erhalten konnte, der wollte. An den Platzzahlen hat sich nichts geändert. Die Änderungen der Auswahlverfahren führten lediglich dazu, dass sehr gute Abiturienten noch stärker bevorzugt werden und "schlechtere" Abiturienten kaum bis keine Chancen mehr haben.
Hier ist ein Link zu einer ausführlichen Erklärung wie du ohne Abitur Medizin studieren kannst (2 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung, dann Medizinstudium)
https://www.praktischarzt.de/blog/medizinstudium-ohne-abitur/
Hier ein Link zu Infos über Abendgymnasien mit Dauer von 2 einhalb bis 3 einhalb Jahren bis zum Abitur. Da fehlen aber Infos wie, dass zb eine abgeschlosse Berufsausbildung NICHT auf allen Abendgymnasien zwingende Voraussetzung ist (es gibt auch Abendgymnasien ohne diese Voraussetzung).
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Abendgymnasium
Fazit: nach 5 Jahren kannst du mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 Medizin studieren, oder du holst innerhalb von 2-3 Jahren dein Abitur nach, welches du mit 1.0 bzw 1.1 abschließen mußt um den Numerus Clausus für die Zulassung zum Medizinstudium zu erreichen.
https://www.praktischarzt.de/blog/nc-medizin-numerus-clausus-medizinstudium/
nach 5 Jahren kannst du mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 Medizin studieren
Wie kommst du darauf, dass man mit einer Abschlussnote von 2,5 sofort zum Medizinstudium zugelassen wird? Wenn es so einfach wäre, würden alle eine Berufsausbildung machen ;)
um den Numerus Clausus für die Zulassung zum Medizinstudium zu erreichen.
Nope, die Auswahlgrenze ergibt sich immer erst nachdem das Vergabeverfahren abgeschlossen ist anhand der Platzzahlen und der Bewerberstärke.
Ich finde es insbesondere bei gutefrage sehr bedauerlich, dass mühsam ausgearbeitete Antworten kritisiert werden, ohne dass in den angeführten Quellen selbst nachgeschaut wird. Da steht glasklar und für jeden verständlich:
"Medizin Studieren ohne Abitur ist also wie folgt möglich:
- Abgeschlossene Mittlere Reife
- Abgeschlossene 2-jährige Berufsausbildung mit Note besser als 2,5
- 3 Jahre Berufserfahrung im medizinischen Umfeld"
Resultat 5.5 Jahre und Note 2,5, um zum Medizinstudium zugelassen zu werden.
Vorsicht: Berechtigung bedeutet nicht Zulassung!
"Möglich" bedeutet nicht, dass man einen Studienplatz erhält. Theoretisch hat auch jeder Abiturient die Möglichkeit Medizin zu studieren, da er die Voraussetzungen besitzt. Mit der Platzvergabe hat das nichts zu tun.
Resultat 5.5 Jahre und Note 2,5
Führt lediglich dazu, dass die Bewerbung nicht automatisch abgelehnt wird, sondern am Vergabeverfahren teilnimmt. In diesem Fall besitzt man dann nämlich eine fachgebundene Hochschulreife, mit welcher man sich bei Hochschulstart bewerben kann. (Anm.: An manchen Unis muss vorher noch ein Verfahren durchlaufen werden.)
Die Auswahlgrenzen selbst findest du bei Hochschulstart. Bei den medizinischen Studiengängen konkurrieren nämlich auch diejenigen, die ihre Hochschulberechtigung durch eine berufliche Qualifikation erworben haben, mit Abiturienten (=schulische Hochschulberechtigung).
Und noch einmal: Wenn eine Ausbildungsnote von 2,5 (+ Berufserfahrung) zu einer sicheren Zulassung führen sollte, würde jeder diesen Weg wählen.
ohne dass in den angeführten Quellen selbst nachgeschaut wird. Da steht glasklar und für jeden verständlich.
Entweder gibst du die Informationen falsch wieder oder dort sind falsche Informationen zu finden (was nicht unüblich ist). So oder so ist deine Antwort leder falsch.
Du solltest dir mal angewöhnen deine Aussagen mit Quellen zu belegen, dass sind die Standards bei jeder Hausarbeit und hätte besonders für den Fragesteller hier den Vorteil die Informationen schnell veri-, oder falsifizieren zu können. https://www.scribbr.de/richtig-zitieren/quellenangabe/
Du solltest dir mal angewöhnen deine Aussagen mit Quellen zu belegen
Was bringen dir Quellen, wenn diese fehlerhaft sind? Soll das jetzt eine Schlacht á la "Meine Quelle ist aber besser mimimi" werden, ohne auf die andere Person einzugehen?
Wenn du es genau wissen willst: Ruf bei Hochschulstart an.
Asonsten findest du eine Beschreibung des Verfahrens z.B. auch auf der Seite der Uni Mainz:
https://www.studium.uni-mainz.de/bq/
Bzw. etwas ausführlicher:
https://www.studium.uni-mainz.de/antrag-und-bewerbung/
Speziell auf Medizin bezogen:
Vereinfacht:
1) Erfüllen der Voraussetzungen & Beratungsgespräche
Die Voraussetzungen für die Beantragung
-->Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung:
https://www.studium.uni-mainz.de/unmittelbare_fachgebundene_hochschulzugangsberechtigung/
Eine unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung können Sie beantragen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
a. eine mindestens mit dem Gesamtnotendurchschnitt 2,5 abgeschlossene berufliche Ausbildung
b. eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit nach Abschluss der Berufsausbildung mit mindestens 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung
(c. die berufliche Ausbildung muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für ein Studium des gewählten Studiengangs förderlich sind)
d. Sie führen Beratungsgespräche bei der Zentralen Studienberatung und zusätzlich bei der entsprechenden Studienfachberatung.
--> Wenn die von dir genannten Kriterien vorhanden sind, kann man lediglich die fachgebundene Hochschufreife beantragen. Eine Zulassung zum Studium bedeutet das noch lange nicht.
Bitte beachten Sie: Der Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung ist noch keine Zusage für den Erhalt eines Studienplatzes!
2) Beantragung der Hochschulreife
3) Bewerbung um einen Studienplatz
Welche Stelle für die Bewerbung um einen Studienplatz zuständig ist, erfahren Sie auf den Beschreibungen der einzelnen Studienfächer.
--> https://www.studium.uni-mainz.de/bewerbungsverfahren-bundesweit-zulassungsbeschraenkt/
Die Vergabe von Studienplätzen über hochschulstart.de [...]
In den weiteren Erklärungen wird stehts weiterhin ausschließlich von der Note der Hochschulzugangsberechtigung (und nicht der Abiturnote) gesprochen.
Wichtig aber noch:
Das Bewerbungsverfahren ist für beruflich qualifizierte Studienbewerber*innen das gleiche wie für Studienbewerber*innen mit Abitur.
Hochschulstart fragt auch nach der Art der Hochschulzugangsberechtigung bzw. ob man beruflich Qualifiziert ist. Du kannst gerne dich dort anmelden und versuchen dich zu bewerben. Dabei sollte dir das auffallen ;)
Und erneut zum "NC"
https://www.studis-online.de/StudInfo/nc-erklaert.php
Der Begriff Numerus Clausus (NC, lateinisch für „geschlossene Zahl“) steht für die begrenzte festgelegte Zahl an Studienplätzen. Leider wird der Begriff NC oft fälschlicherweise für die Grenznote verwendet [...], die sich erst im Verlauf des Zulassungsverfahrens ergibt. Selbst wenn die Zahl der Studienplätze (also der „echte“ NC) im nächsten Jahr gleich hoch ist, hängt es ja auch von der Zahl der BewerberInnen und deren Notenschnitt ab, wie die Grenznote dann ausgehen wird.
--> Es gibt keine vorher festgelegte Auswahlgrenze. Eine Behauptung, dass man mit einer Note von 2,5 eine Zulassung erhält, MUSS somit falsch sein.
Ausgezeichnet, du bist ein wahrhafter Helfer. Ich danke dir vielmals, dass du die Großmut besaßt der Fragestellerin deine Expertise durch so eine ausführliche Antwort zu Verfügung stelltest und sogar in ihrem Interesse alle geheimnisse des medizinischen Olymps preisgabst indem du den Pfad der verborgenen Quellen der Weisheit darnieder schriebst. Ave dir große Johannax32. Einst wurden die großen Gehilfen vom König Wen dem Gott des heimatlichen Berges vorgestellt, und sie bekamen ihren Platz zur Seite des Herrschers in den Ahnenhallen. Es ist hier ein Stadium gezeichnet, in dem das Empordringen zum Ziele gelangt. Man wird berühmt vor Menschen und Göttern.
Du kannst entweder über die Wartesemester Medizin studieren, dein Abitur ganz normal nachholen (einfach an der Schule bewerben/anmelden), oder manche Unis bieten den Medizintest an über den man an den Studienplatz kommt.
Du kannst entweder über die Wartesemester Medizin studieren
Es gibt für medizinische Studiengänge keine Wartesemester mehr.
Die Frage klingt zwar doof, aber wie komm ich an die Wartesemester? Und wie läuft das ab? Kenne mich leider null aus.
Wer dem NC nicht entspricht, kann entsprechend über die Wartezeitquote dennoch Medizin studieren. In diesem Fall gilt es jedoch, dass man einige Jahre auf seinen Studienplatz warten muss, bevor man mit dem Studium loslegen kann. Aufgrund der hohen Bewerberzahl und der wenigen Studienplätze führt dies oftmals zu einem jahrelangen Warten auf das Medizinstudium. Die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt 20 weitere Prozent der Studienplätze an die Bewerber mit den meisten Wartesemestern.
meistens sind es so 7 Jahre Wartezeit. Also wenn du dich jetzt einschreibst kann es sein das du in 7 Jahren einen Platz kriegst.
Gibt paar die das geschafft haben. Ist aber in den seltensten Fällen der Fall.
Falsch. Das Abitur ist keine Voraussetzung, jedoch eine passende Hochschulreife.
Es gibt für die medizinischen Studiengänge keine Wartesemester mehr.