Markenrecht: darf ich diesen Namen verwenden?
Ich möchte für ein digitales Produkt einen bestimmten Namen wählen. Dieser ist mir spontan (ohne vorher bei der Konkurrenz zu schauen) eingefallen. Nun habe ich ins Deutsche Markenregister geschaut & genau den gleichen Namen nur um 1 anderes Wort ergänzt gefunden.
Darf ich diesen trotzdem für mein (digitales) Produkt verwenden?
Dies ist natürlich nicht der echte Name, aber ich möchte es an einem Beispiel veranschaulichen:
angenommen mein gewünschter Name wäre: Happy Wedding
Der bereits vergebene & geschützter Name wäre in dem Beispiel: Happy Wedding Day
Was meint ihr?
8 Stimmen
3 Antworten
Da Du wohl noch nicht recherchiert hast (nicht nur im Markenregister), kann man das so nicht sagen. Wichtig ist hier vor allem, ob das, was Du gefunden hast, in der gleichen Nizzaklasse registriert ist.
Wenn ja, dann ist es natürlich nicht erlaubt. Keine Ahnung, warum da jemand auf "Ist erlaubt" getippt hat. Das wäre so, als wenn man "Mercedes" verwenden könnte, weil ja nur "Mercedes Benz" eingetragen ist.
Einfach ein weiteres Wort hinzufügen...da bekommst 100% Schwierigikeiten mit Happy Wedding.
es ist hart an der Grenze, kommt auch auf die Themengebiete an. Wenn du jetzt Cryptos machst und die andere Firma Kuchen dann ist es wohl egal, ABER Markenrechte ist sehr viel Gelaber und sehr Einzelfall abhängig.
Dann aus meiner, nur allgemeinen Kenntnisse im Markenrecht, ist es zu ähnlich.
Geht leider auch um das Gleiche.. das ist das Problem