Marken-Gegenstände (ab)zeichnen / (ab)malen

2 Antworten

Leider nicht. Jedenfalls begibst du dich damit auf dünnes Eis. Es gibt Fälle in denen der künstlerische Anspruch sowas legitmiert hat aber es macht dich zweifelsohne angreifbar. Vor allem wenn die Marken sich damit, in ein schlechtes Licht gestellt fühlen.

In der ersten Instanz, wäre wohl eine Unterlassungsklage zu befürchten aber viele Marken, habe da reichtlich wenig von und verzichten alleine der Publicity wegen auf so einen Schritt. Eine alternative Einnahmequelle, wäre jedenfalls die bessere Wahl


fpfyssle  10.06.2020, 18:55

...weil er es erstens vielleicht gar nicht darf sondern geduldet wird und weil die Marke nicht gerade Umsatzeinbuße zu befürchten hat wenn ein in New York Bekannter Künstler ihr Produkt in einem hyperrealistischen Werk verewigt.

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LennyFresh  13.02.2017, 19:26

Dann frage ich mich warum der in New York bekannte Künstler "Tjalf Sparnaay" das darf und seine Gemälde als Kunstdrucke verkauft. Unter seinen hyperrealistischen Werken ist auch eine Coladose dabei. Zwar völlig verrostet und platt getreten, aber durchaus erkennbar als diese.

http://www.tjalfsparnaay.nl/limitededitions

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...weil er es erstens vielleicht gar nicht darf sondern geduldet wird und weil die Marke nicht gerade Umsatzeinbuße zu befürchten hat wenn ein in New York Bekannter Künstler ihr Produkt in einem hyperrealistischen Werk verewigt.