Marke schützen lassen - verschiedene Varianten?
Hey, ich bin gerade dabei, eine Marke schützen zu lassen. Das Logo ist einmal ausgeschrieben und einmal getrennt, also ein Teil des Textes ist über/unter dem anderen angeordnet. Muss ich diese Variante auch extra schützen lassen, obwohl es genau der selbe Schriftzug mit Farben etc. sind?
1 Antwort
Kann man so nicht sagen. Wenn das Teil "gut genug" ist, dass es als Wortmarke geschützt werden kann, dann kannst Du das nehmen. Wird eine Wortmarke eingetragen, dann erstreckt sich der Markenschutz auf alle Darstellungsformen und Schriftarten. Also auch mit Trennungen.
Aber es ist halt nicht immer möglich, eine Wortmarke eintragen zu lassen. Dann musst Du in Deinem Fall eine Wort-Bildmarke eintragen. Die hat dann auch so auszusehen, wie Du sie schützen willst. Eine Variante zu machen, die anders aussieht, ergibt keinen Sinn.
Ja, da steht jetzt nichts Neues in Deinem Kommentar. Ich wiederhol mich mal:
- Eine Variante vom eigenen Logo zu machen und parallel einzusetzen macht keinen Sinn.
- Wenn Du es als Wortmarke anmeldest (anmelden kannst), dann spielt es keine Rolle, dann hat Du alle Schreibweisen geschützt.
- Wenn das nicht geht, musst Du es als Wort-Bild-Marke anmelden; theoretisch beides. Aber Du würdest (in der gleichen Nizzaklasse) trotzdem jeden Markenprozess gewinnen, wenn Du es einmal zusammen und einmal getrennt geschrieben hast.
Ich möchte eine Modemarke schützen lassen und will auf den Produkten auch die getrennte Variante verwenden, also ein Teil des Wortes ist oben und das andere darunter. Ich will natürlich nicht, dass dann irgendwer daher kommt und meint, diese Anordung des Logos hat der gar nicht geschützt! Ha, jetzt mache ich einfach Fakes.