Malertätigkeiten ohne Meister durchführen?
Hallo zusammen,
wir sind ein kleines Handwerkerbetrieb. Mit den Meisternotwendigen Berufen in der Selbstständigkeit ist es ja mittlerweile etwas schwierig.
Wie kann man als Handwerkerbetrieb (Kein reiner Malerbetrieb) kleine Malerarbeiten ohne einen Meistertitel offiziell durchführen? Es muss ja irgendwie möglich sein wenn ich bei meinem Kunden eine Arbeit durchführe und danach ihm die Wand noch streiche.
Denn die Handwerkskammer sagt für Malerarbeiten braucht man einen Meistertitel. Ist ja auch ok aber trotzdem muss es möglich sein wie schon erwähnt dem Kunden noch kurz die Wand zu streichen und das am ende noch ohne Probleme auf die Rechnung schreiben zu dürfen.
Wenn mir da jemand weiterhelfen kann wäre das super. Vielen Dank!
2 Antworten
Bei der Handwerkskammer nachfragen. Ich habe meinen Maurer- und Betonbauermeister auf dem zweiten Bildungsweg gemacht. Als ich das gemacht habe (in den 90ern) musste ich 15 Praxisjahre nachweisen. Da der Meistertitel aber in Deutschland gesetzlich geschützt ist, wurde ich als Betriebsleiter für diese Gewerke in die Handwerkerrolle eingetragen. Es sollte für Dich eine Möglichkeit geben, weil der Beruf eines Maler und Lackierers nicht so gefährlich ist.
Es käme beispielsweise darauf an, wie alt du bist, ob man dir noch zumuten könnte, auf eine Meisterschule zu gehen, oder ein einfacher Lehrgang reicht. Dann gibt es immer noch den Standpunkt, wer nicht fragt, bekommt auch keine dummen Antworten. Meines Wissens nach kannst du schon einem Kunden eine Wand streichen, durch einen Titel geschützt sind dann schon eher arbeiten wie tapezieren oder welche, die mit dem Schutz eines Objektes zu tun haben. Sprich wenn du dem Kunden eine Wand streicht und dies ist auf die Rechnung schreibst, ist es beispielsweise dem Finanzamt komplett egal, ob du einen Meistertitel hast oder nicht. Viele Gewerke erledigen auch mal etwas fachfremdes in kleineren Rahmen für einen Kunden, wo kein Hahn nach kräht.