Maler und Schuhe?

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Sicherheitsschuhe sind auch für Maler auf Baustellen Pflicht!

Das Eindringen von scharfen oder spitzen Gegenständen wie Nägeln oder Holzsplittern in den Schuh stellt auf Baustellen ein Verletzungsrisiko dar. Wer etwa als Maurer, Zimmermann oder Maler dort arbeitet, muss daher Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S3 tragen.

Das schreibt die europaweit verbindliche Norm EN ISO 20345 vor.

https://www.bauhandwerk.de/artikel/bhw_Sicherheitsschuhe_1547070.html

Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, aber die Bestimmungen im Bezug auf Pflicht zum Tragen von Sicherheitsschuhen auf Baustellen, werden hier sicher nicht erheblich abweichen.