Macht es noch Sinn, eventuellen Mord ( 3 fach ) in der DDR Zeit anzuzeigen?

5 Antworten

Es schadet auf jeden Fall nicht.

Die Informationen die dir fehlen sind sicherlich noch irgendwo vorhanden. Auch bei der NVA wurden Bücher geführt.

Und: Mord verjährt nicht.

(Auch wenn es nach deiner Beschreibung eher ein Unfall durch Fahrlässigkeit war.)


Ranzino  09.04.2025, 19:22

"Mord verjährt nicht."

doch doch, in der DDR ging das. hat lange gedauert, aber es war möglich

nebukadnezar572  09.04.2025, 20:36
@Ranzino

Nun ist die BRD aber der Rechtsnachfolger der DDR und da geht das nicht...

Wäre mal interessant wie das rechtlich geregelt ist.

Ranzino  10.04.2025, 17:09
@nebukadnezar572

man hat sich AFAIK geeinigt, dass eine abgeschlossene Verjährung nicht mehr neu aufgerollt wird.

Mord verjährt nicht, aber da du nicht weißt wer diese Soldaten waren und auch keine Namen kennst, wird es eher sehr unwahrscheinlich sein, diese Soldaten heute noch ausfindig zu machen.

Du kannst Anzeige erstatten und mußt dann abwarten was passiert.

Es ist gut das du dieses Erlebnis soweit verarbeitet hast, dass du darüber sprechen kannst, so ist es eine Entlastung für dich.


Marian369 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 07:55

Danke, ich war fassungslos, was in Friedenszeiten alles so passieren kann.

Wahrscheinlich eher nicht, ich glaube kaum, das sich in Kasachstan da jemand für interessiert. Zumal ihre Schilderungen nur wage sind und sie im Endeffekt nichts genaues wissen.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, es macht Sinn. Mord verjährt nicht. Wenn du Zeuge warst, kannst du Anzeige erstatten. Auch wenn du nur wenige Namen kennst, könnten Ermittlungen angestoßen werden.

Da Mord (wenn es einer war) nicht verjährt, macht die Anzeige auf jeden Fall Sinn. Zumal man sowieso, wenn man Kenntnis einer Straftat hat, die anzeigen muss.


Marian369 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 08:03

Wo genau ist das verfasst, daß es eine Anzeigepflicht gibt bei Straftaten?

Doesig  10.04.2025, 16:19
@Marian369

Ich bin einem Irrtum aufgesessen, tut mir leid. Behörden müssen bei Verdacht auf eine Straftat dem nachgehen. Ansonsten hab ich das hier gefunden: "Die Annahme, hier bestünde generell die Pflicht zur Anzeige, ist ein klassischer Rechtsirrtum. Strafbar macht sich nach deutschem Recht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, erst, wer die Verfolgung einer rechtswidrigen Handlung aktiv verhindert. Das StGB bezeichnet solches Verhalten als Strafvereitelung und droht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an." Wikipedia