Machen sich Rassisten, die Russen unter dem Aspekt des Ukrainekrieges öffentlich pauschal verächtlich machen der Volksverhetzung strafbar?
Im Internet stoße ich immer öfter auf Fragen und Kommentare von Usern, die zwar berechtigterweise Russlands Vorgehen in der Ukraine kritisieren, gleichzeitig jedoch die gesamte russische Ethnie unter dem Aspekt des Ukrainekrieges diffamieren und sich pauschal abwertend über Russen äussern.
Auf den Hinweis, dass nicht alle Russen den Krieg befürworten und man hier bitte differenzieren soll bekommt man nur schwammige Antworten mit Links, unter welchen irgendwelche einzelne Russen sich positiv über Putin und sein Vorgehen in der Ukraine äußern. Auf den Hinweis, dass dies keine Vertreter der gesamten russischen Nation sind werden oft Gegenbeweise verlangt, die widerlegen sollen, dass alle Russen den Krieg in der Ukraine befürworten oder man wird schlicht selbst als "Putin-Troll" verunglimpft.
Ganz besonders auffällig ist die Häufigkeit solcher Fragen und Kommentare einzelner User, die explizit gegen Russen als Ethnie gerichtet sind. Bei manchen ist es der Großteil der Fragen und Kommentare, die Russen pauschal im schlechten Licht erscheinen lassen bzw. sie ächten. Es entsteht schnell der Eindruck, dass dabei weniger die Kritik am Ukrainekrieg und mehr die Diffamierung der Russen als Nation oder Ethnie im Vordergrund steht .
Mich würde interessieren, ob solch ein Verhalten als Hetze gegen Russen und somit als Volksverhetzung definiert werden kann?
Dabei fällt mir die gesetzliche Regelung im Strafgesetzbuch ein:
"§ 130 StGB Volksverhetzung(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Kann man solch ein Verhalten einzelner Menschen zur Anzeige bringen?
Im Voraus vielen Dank!
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Schnoofy/1542916358235_nmmslarge__55_50_530_530_815950bcca757d583e2decf9fc001fa2.jpg?v=1542916358000)
Ich sehe die Gefahr einer Störung des öffentlichen Friedens in Deutschland nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Schnoofy/1542916358235_nmmslarge__55_50_530_530_815950bcca757d583e2decf9fc001fa2.jpg?v=1542916358000)
Inwieweit soll solche Äußerungen geeignet sein den Frieden zu stören?
Hast du Kenntnis von einer russischen Vereinigung, die deshalb militante Aktionen plant oder worauf basiert deine Einschätzung?
Um den Straftatbestand zu erfüllen muss das zweifelsfrei belegt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sumi79/1718644043903_nmmslarge__0_0_2139_2139_845a2f7712ae18307d9a0677519b02fb.jpg?v=1718644044000)
In dem Fall wäre es eine antirussische Vereinigung, aber muss es etwa explizit eine Vereinigung sein? Im Gesetz wird das nicht als Voraussetzung aufgeführt.
Wenn ich z.B. als einzelner hier im Forum den Holocaust läugnen würde, dann wäre der Strafbestand schließlich auch erfüllt, oder liege ich damit etwa falsch?
Ist im Gesetz nicht allein die "Möglichkeit einer Störung des Friedens" von Relevanz?