Machen frühere Allergien Probleme bei einer Bewerbung bei der Polizei?

3 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man zu einem Allergietest gezwungen wird und es wäre mir auch neu, dass ein Polizist keinen Heuschnupfen haben darf.

Wenn du beschwerdefrei bist, dann kreuz einfach "nein" an, solltest du das gefragt werden. Wer sollte dir dort nachweisen, dass du in jungen Jahren mal ein paar Jahre geniest hast?

Auf folgender Seite findest du Ausschlusskriterien. Da steht "Allergien mit erforderlicher Dauermedikation". Das trifft nicht zu. So what.

http://www.polizei-einstellung.de/untersuchung-auf-polizeidiensttauglichkeit/2010/06/10/


Schreifritz  19.09.2020, 20:36

Auf richterlichen Beschluss in einem laufenden, meist strafrechtlichen Verfahren könnten seine Patientenakten angefordert werden. Was könnte das für ein Vergehen sein, was Information über Heuschnupfenvergangheit notwendig macht?

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5ever1n 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 20:36

Nach PDV sind Allergien (mit notwendiger Dauermedikation) schon ein Ausschlusskriterium. Wenn ich davon ab so querlese, wird da teils schon rigoros gesiebt, wenn sowas wenigstens im Raum steht.

Außerdem wird nach der gesamten Krankengeschichte seit Geburt gefragt, die ich in den Bewerbungsbögen dann komplett aufrollen muss.

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Dummie42  19.09.2020, 20:38
@5ever1n

Wie ich schon schrieb, du hast doch keine Allergie mit erforderlicher Dauermedikation.

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Du musst das nicht zwingend angeben. Die Fragen sind so gestellt, dass nach WESENTLICHEN Erkrankungen gefragt wird, wobei das Kindesalter in den meisten Fällen unwesentlich bestückt ist. Genauer angeben muss man lediglich den Zeitraum 3-5 Jahre vor der Bewerbung.

Du solltest also den Fragebogen genau lesen und wenn es da nicht heißt "litten die als Kind unter Asthma oder Allergien" bleibt es ungefragt.

"Leiden Sie an ...." kannst du getrost verneinen

Gruß S.


Schreifritz  19.09.2020, 20:44

Jetzt kommen gleich die patriotischen Datenschutz-Aushebler.

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5ever1n 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 20:44

Danke für deine Antwort!

Tatsächlich steht dort (NRW) sinngemäß, dass die Krankengeschichte seit Geburt aufgerollt werden soll - sogar nach bestimmten Erkrankungen naher Verwandter wird gefragt. Hier ist übrigens noch eine Sache: Tatsächlich habe ich eine „Gemütserkrankung“ in naher Verwandtschaft - deren genaue Diagnose mir aber nicht bekannt ist. In der PDV300 steht davon zwar nichts, aber die Tatsache, dass es im Bewerbungsbogen explizit abgefragt wird, lässt mich vermuten, dass es sich um ein Ausschlusskriterium handeln könnte.

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Sirius66  19.09.2020, 20:50
@5ever1n

Nein. Es sei denn, es handelt sich um rezessiv dominante Sachen.

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5ever1n 
Beitragsersteller
 20.09.2020, 10:50
@Sirius66

Es handelt sich dabei wohl leider um etwas bei dem Vererbung eine Rolle spielt.

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Wenn Du keine Beschwerden hast, mußt Du auch nichts angeben.


Sirius66  19.09.2020, 20:39

Das ist definitiv falsch. So einfach ist es nicht. Der subjektive Zustand ist unerheblich.

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Schreifritz  19.09.2020, 20:40
@Sirius66

Dann soll er reinschreiben, Heuschnupfen in Jugendjahren. Seitdem keine Beschwerden mehr.

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Sirius66  19.09.2020, 20:44
@Schreifritz

Er muss es gar nicht schreiben. Trotzdem ist deine Begründung falsch. Beschwerden sind nicht maßgeblich.

Jemand, der den Rechtschreibtest vergeigt, weil er einfach zu schlecht ist, fühlt sich kein Defizit und hat es trotzdem

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Schreifritz  19.09.2020, 20:45
@Sirius66

Vielleicht träumt er, dass er nicht niest und keine Beschwerden hat?

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