Machen frühere Allergien Probleme bei einer Bewerbung bei der Polizei?
Ich möchte mich eventuell für den gehobenen Dienst bewerben, aber stehe gerade bei den medizinischen Aspekten vor einigen Problemen und bin nicht sicher ob sich der Aufwand für das Bewerbungsverfahren für mich überhaupt lohnt.
In Jugendzeiten wurden mir durch einen Allergietest einige Allergien prognostiziert, die glücklicherweise zum größten Teil symptomlos blieben bzw. sich nie bemerkbar machten. Ich hatte einige Jahre mit saisonalem Heuschnupfen zu tun. Mit den Jahren ist das verschwunden, sodass ich mittlerweile fast 10 Jahre nahezu keine Symptome mehr habe - auch bei starken Expositionen mit Allergenen. Ich „merke“ die Anwesenheit von Pollen noch gewissermaßen, aber ohne das mein Körper darauf weiter reagiert. Trotzdem muss das natürlich im Fragebogen angegeben werden - was käme beim Pol.Arzt - falls ich bis dahin komme - auf mich zu? Symptomfreiheit lässt sich ja schlecht belegen - und die Aussagekraft entsprechender Tests bezweifle ich aus eigener Erfahrung. Müsste ich einen erneuten Allergietest machen?
3 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man zu einem Allergietest gezwungen wird und es wäre mir auch neu, dass ein Polizist keinen Heuschnupfen haben darf.
Wenn du beschwerdefrei bist, dann kreuz einfach "nein" an, solltest du das gefragt werden. Wer sollte dir dort nachweisen, dass du in jungen Jahren mal ein paar Jahre geniest hast?
Auf folgender Seite findest du Ausschlusskriterien. Da steht "Allergien mit erforderlicher Dauermedikation". Das trifft nicht zu. So what.
http://www.polizei-einstellung.de/untersuchung-auf-polizeidiensttauglichkeit/2010/06/10/
Auf richterlichen Beschluss in einem laufenden, meist strafrechtlichen Verfahren könnten seine Patientenakten angefordert werden. Was könnte das für ein Vergehen sein, was Information über Heuschnupfenvergangheit notwendig macht?
Du musst das nicht zwingend angeben. Die Fragen sind so gestellt, dass nach WESENTLICHEN Erkrankungen gefragt wird, wobei das Kindesalter in den meisten Fällen unwesentlich bestückt ist. Genauer angeben muss man lediglich den Zeitraum 3-5 Jahre vor der Bewerbung.
Du solltest also den Fragebogen genau lesen und wenn es da nicht heißt "litten die als Kind unter Asthma oder Allergien" bleibt es ungefragt.
"Leiden Sie an ...." kannst du getrost verneinen
Gruß S.
Danke für deine Antwort!
Tatsächlich steht dort (NRW) sinngemäß, dass die Krankengeschichte seit Geburt aufgerollt werden soll - sogar nach bestimmten Erkrankungen naher Verwandter wird gefragt. Hier ist übrigens noch eine Sache: Tatsächlich habe ich eine „Gemütserkrankung“ in naher Verwandtschaft - deren genaue Diagnose mir aber nicht bekannt ist. In der PDV300 steht davon zwar nichts, aber die Tatsache, dass es im Bewerbungsbogen explizit abgefragt wird, lässt mich vermuten, dass es sich um ein Ausschlusskriterium handeln könnte.
Wenn Du keine Beschwerden hast, mußt Du auch nichts angeben.
Das ist definitiv falsch. So einfach ist es nicht. Der subjektive Zustand ist unerheblich.
Dann soll er reinschreiben, Heuschnupfen in Jugendjahren. Seitdem keine Beschwerden mehr.
Er muss es gar nicht schreiben. Trotzdem ist deine Begründung falsch. Beschwerden sind nicht maßgeblich.
Jemand, der den Rechtschreibtest vergeigt, weil er einfach zu schlecht ist, fühlt sich kein Defizit und hat es trotzdem
Vielleicht träumt er, dass er nicht niest und keine Beschwerden hat?
Nach PDV sind Allergien (mit notwendiger Dauermedikation) schon ein Ausschlusskriterium. Wenn ich davon ab so querlese, wird da teils schon rigoros gesiebt, wenn sowas wenigstens im Raum steht.
Außerdem wird nach der gesamten Krankengeschichte seit Geburt gefragt, die ich in den Bewerbungsbögen dann komplett aufrollen muss.