Mache ich mich strafbar wenn ich die Schule meines Vergewaltigers über sein Handeln kontaktiere und warne?
Ich würde gerne verhindern das er es schafft Abitur problemlos zu machen und dann auch noch Lehrer zu werden, und ja es läuft gerade eine Anzeige auf ihn mit hoffentlich genug beweisen.
Außerdem sollte die Schule ja wissen was für einen Schüler sie bei sich haben oder nicht?
4 Antworten
Solange er nicht rechtskräftig deswegen verurteilt ist, würde das wohl unter üble Nachrede fallen und wäre damit strafbar.
Wobei er trotzdem sein Abitur machen dürfte, das dürfen sogar verurteilte Mörder machen (dann allerdings in der JVA).
Unter Umständen.
Nachweisbare Angaben darfst Du jedoch machen.
Wenn sich das nachweisen lässt und er rechtskräftig verurteilt wird, wird er in den nächsten Jahrzehnten auch so kaum mehr in einen sozialen Berufen gelassen, schon gar nicht mit Kindern und Jugendlichen, womit er sich den Beruf als Lehrer dann erstmal abschminken könnte!
Ich würde mich auf den strafrechtlichen und zivilrechtlichen Weg konzentrieren.
Sein Abitur kann er mit oder ohne Vorstrafen machen; die Schule hat nichts damit zu tun.
Wenn du nicht willst, dass er Lehrer wird, dann muss er verurteilt werden, aber auch nicht zu wenig. Es müsste wegen einer vorsätzlichen Tat mind. ein Jahr Freiheitsstrafe geben, damit er nicht ins Beamtenverhältnis gelassen wird