Luftschutzkeller im eigenen Haus graben?

10 Antworten

Klar.

So lange du dich an die Landesbauordnung und Bebauungsplan hältst, geht das.

Wenn der privat ist, bleibt er auch privat.

Nur den Sinn sehe ich nicht so ganz...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

Ja, das darf man, mit einer dementsprechenden Baugenehmigung dafür.

Müsste man im Ernstfall auch Leute reinlassen, welche nicht erwünscht sind?!. Meines Erachtens nach definitiv ja, entgegen der anderen Antworten. Zwar übt man grundsätzlich für sein Grundstück und für die hierauf befindlichen Objekte das Hausrecht aus und wer es ohne Zustimmung betritt oder sich dort aufhält obwohl er zum Verlassen aufgefordert worden ist, der begeht einen Hausfriedensbruch, jedoch würde ein Verteidigungsfall einen "rechtfertigenden Notstand" gemäß §34 Strafgesetzbuch (StGB) bzw. wenn es darum geht das eigene Leben und die eigene körperliche Unversertheit zu schützen auch einen "entschuldigenden Notstand" gemäß §35 StGB begründen. Es gibt diesbezüglich auch das juristische Beispiel im Internet, dass ein Wanderer in ein heftiges Unwetter gerät und im Wald ein einzelnes Haus oder eine private Hütte findet, in welcher er Schutz vor dem Unwetter suchen kann. Der Besitzer, darf ihm in einem solchen Fall für die Dauer des Unwetters obwohl er das Hausrecht ausübt nicht den Zutritt verwehren. Ich habe jetzt keinen Link hierzu aber es ist relativ einfach zu finden. Es wäre auch darüber nachzudenken, ob du dich selber nicht wegen einer unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB strafbar machen würdest, wenn du in einem Ernstfall Personen den Zutritt dazu tatsächlich verweigern würdest.

Mfg

Ich kenne inzwischen mehrere Menschen, die sich sowas haben bauen lassen.

Allerdings nicht explizit als Luftschutzraum, sondern als eine Art verstärkter Mehrzweckraum, der in bestimmten Fällen eben auch als Flucht- oder Schutzraum nutzbar ist.

Ein Schützenkollege hat da z.B. seine Waffen gelagert, seine Wiederladewerkstatt eingerichtet und die technischen Installationen für Wasseraufbereitung und Solarthermie eingebaut. Zusätzlich werden da aber auch Vorräte gelagert und Sachen die sonst noch wichtig sind.

Ging alles über normale Baugenehmigung, nur die Räumlichkeiten sind eben besonders ausgestattet und deutlich solider und größer als nötig ausgeführt.

Diverse Anwohner hier bei mir im Ort ( und in den Nachbarorten ) brauchen sowas übrigens nicht extra zu bauen, sondern haben schon massive Bunker noch aus dem Krieg im Garten. Damals hatte jedes dritte...vierte Haus hier einen eigenen Bunker und kaum jemand hat die abreissen lassen, weil die einfach enorm massiv sind.

Übrigens war das damals durchaus normal, die Nachbarn mit in den Bunker zu lassen. Über sowas hat man sich abgesprochen und es war auch völlig selbstverständlich, dass man sich auch in anderen Notfällen unterstützt hat. Das ging sogar soweit, welcher Nachbar das Vieh oder sogar die Kinder unterbringt, wenn z.B. das eigene Haus abbrennt.

Es wurde sogar zu Beginn der 80ger Jahre staatlich gefördert. Das standen Beamte auf dem Marktplatz und haben eine Unterkellerung bis -2 angeboten.

Sollte es Privat errichtet worden sein, ohne Förderung dürften zivilrechtlich keine Dritten Zutritt haben, es sei denn, es wurde zurBauauflage gemacht.

Weiterhin ist im Kriegszustand das Recht ein anderes und es können Zivile Objekte ohne Urteil und Ausgleich beschlagnahmt werden. Insofern, sollte in jedem Fall das Vorhaben nicht an die große Glocke gehängt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB