LPG im Parkhaus?
Hey ich habe eine kurze Frage zum Thema Parken im Parkhaus mit LPG!
Ich finde im Internet überwiegend ältere Beiträge (2010-2015) die unterschiedliche Aussagen machen.
Kann ich jetzt in Deutschland in jedem Parkhaus parken mit LPG? Und wie ist das in Frankreich oder in der Schweiz?
Wäre sehr nett wenn mir jemand einen kleinen Überblick geben könnte!
4 Antworten
Ja du kannst prinzipell überall in einem Parkhaus parken. Allerdings kann der Betreiber Fahrzeuge mit Druckgastanks ausschließen. (Hausrecht)
Das sollte aber sehr deutlich erkennbar sein.
das ist nicht per Gesetz geregelt sondern regelt der Parkhausbetreiber selbst mit seiner Hausordnung oder Benutzungsordnung.
Auf gleicher Weise werden derzeit auch immer öfter E-Autos wegen der Brandgefahr ausgeschlossen
Auf gleicher Weise werden derzeit auch immer öfter E-Autos wegen der Brandgefahr ausgeschlossen
Nicht ganz richtig: https://www.t-online.de/mobilitaet/recht-und-verkehr/id_92376982/moegliche-braende-wichtiges-park-urteil-fuer-alle-e-auto-fahrer.html
In dem verhandelten Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft Elektroautos aus ihrer Gemeinschaftsgarage ausgeschlossen, weil sie eine erhöhte Brandgefahr befürchtete. Dagegen klagte die Eigentümerin einer Wohnung in dem betroffenen Haus – und bekam Recht (Az.: 92 C 2541/21).
[...]
Anders sieht es in öffentlichen Parkhäusern aus.
notting
Ist nirgendwo ein Problem, zumindest nicht mit LPG, das ist Flüssiggas, das ohne Hochdruck betankt wird. Die sind gleichgestellt mit reinen Benzinern.
Anders schaut es mit Erdgas-Fahrzeugen aus, da die Tanks unter Hochdruck befüllt werden. Diese Fahrzeuge sind mit Gasfahrzeugen gemeint...
Eher andersherum. Die Bedenken seitens des Gesetzgebers kamen nicht vom Hochdruck-Aspekt, sondern davon, dass Dämpfe von LPG schwerer sind als Luft, und bei Leckagen in unterirdischen Garagen nicht entweichen, sondern sich an tiefen Stellen sammeln, und damit unvermutete Explosionsgefahren hervorrufen. Das ist zwar bei Benzin, wenn es ausläuft, auch so, aber da sieht man die Pfütze wenigstens.
Das vor Jahrzehnten mal bestehende allgemeine gesetzliche Verbot für Gasfahrzeuge aller Art in Tiefgaragen ist lange schon aufgehoben.
Mittlerweile ist das nur noch ein Thema der Hausordnungen einzelner Tiefgaragen-Betreiber.
Ich kenne nur bzgl. E-Autos Urteile, die das Hausrecht bei sowas aushebeln können:
In dem verhandelten Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft Elektroautos aus ihrer Gemeinschaftsgarage ausgeschlossen, weil sie eine erhöhte Brandgefahr befürchtete. Dagegen klagte die Eigentümerin einer Wohnung in dem betroffenen Haus – und bekam Recht (Az.: 92 C 2541/21).
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Anders sieht es in öffentlichen Parkhäusern aus.
notting