Löschung von Fotos verlangen?

Schwimmakademie  23.05.2022, 11:23

Wo wurde das Bild aufgenommen?

Was ist zu sehen? (Nur Du oder Anderes)?

Wurde gesagt zu welchem Zweck?

morgenroete2021 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 13:47

Im Park

Nur mein Gesicht ist zu sehen

Wozu weis ich eben nicht. Das macht mir ja Sorge

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Aufgrund der Antworten zu den Nachfragen würde ich das Ganz wie folgt bewerten.

Die Aufnahme des Bildes (Nicht die Verbreitung) stellt schon einmal keinen Verstoß gegen §201 StGB dar. Dort wird die Aufnahme unter Strafe gestellt, wenn der Ort besonders geschützt (insbesondere Wohnung) ist oder der Fotografierte hilflos ist. (Stark vereinfacht)

Wäre weiterhin zu prüfen, ob das KUG hier ein Problem birgt. Darin heist es:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden"

In der Regel sollen Bilder die gemacht werden auch weiter verwendet werden. Hier liegt jetzt der Has eim Pfeffer. Wird das Bild nicht veröffentlicht oder weiterverarbeitet, ist zunächst keine Handhabe gegeben.

Bleibt nur noch eine Möglichkeit. Datenschutz:

Hier heist es: "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher [...] Tätigkeiten."

Kann der Fotograf nicht darlegen, dass es um zB ein Hobby geht muss geprüft werden, ob das Persönlichkeitsrecht höher wiegt als das Anliegen des Fotografen.

Dabei gilt, je spezifischer und konkreter das Anliegen, umso eher ist es höhergewichtig.

Ein Beispiel dazu:

Wenn ein Mensch, Fotos von Falschparkern macht und diese zur Anzeige bringt, ist dieses nicht so "wichtig" , weil es hier nicht um ein direktes eigenes Anliegen geht sondern eine Angelegenheit der Allgemeinheit.

Anders verhält es sich, wenn man zB eine Opfer einer Straftat wurde und der Fotograf entdeckt die Person wieder. Ich möchte hier nicht auf den Aspekt der Rechtspflege (von Behörden) eingehen, sondern auf das höhere eigene Interesse, genau diese Person fotographisch festzuhalten.

Hier kann sogar eine weitere Verwendung straffrei sein, wenn dieses Bildniss zB genutzt wird, um der Polizei die Identifizierung zu ermöglichen.

Es kommt hier also auch sehr viele Dinge an. So, wie die Sache geschildert wurde würde ich in jedem Fall die Löschung verlangen und ggf. die Erklärung abwarten.

Park = öffentlicher Ort.

Reines Fotografieren ist hier ohne Probleme erlaubt, auch wenn du das Motiv bist (mit ganz wenigen Ausnahmen z.B. wenn du in einer hilflosen Situation wärst). Das einzige was nicht erlaubt wäre, ist eine Veröffentlichung der Fotos. Dass die Fotos mit der Absicht der Veröffentlichung aufgenommen wurden kannst du nicht nachweisen.

Ich nehme mal nicht an, dass du dir einen Rechtsanwalt für den Fall leisten willst, von daher hat sich das sowieso schonmal erledigt. Polizei kümmert sich nicht um sowas.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografiere in Hobby und Beruf seit 2003

Verlangen kann man viel. Ob er dem nachkommen muss, ist eine andere Sache. Das kommt sehr auf das Foto an und die Umstände, unter denen es gemacht wurde.

Hi,

kannst du verlangen, allerdings muss die Fotograf*in das nicht immer löschen; in den meisten Fällen allerdings schon. Wenn du mir den exakten Fall schilderst, kann in das klären.

VG Hdhdidbs