Liegt der Verkäufer wirklich im Recht?

2 Antworten

Ich schätze, da gibt es ein paar Paragraphen im BGB, wegen denen man das Geschäft anfechten kann.

  • Irrtum (da nicht eindeutig klar, was mit 50% gemeint war)
  • Sittenwidrigkeit (da er letztendlich ein zerstörtes und damit wertloses Handy erhält)

Aber hier wird es sicherlich ein paar Rechtsexperten, die mir da sicherlich widersprechen werden. Aber ich lasse mich gerne eines besseren Belehren.


Stadewaeldchen  29.10.2023, 19:11

Ich würde eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen Irrtum durchaus im Bereich des Möglichen (und wahrscheilichen) halten. Sittenwidrigkeit sehe ich dagegen nicht.

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Pixelated  29.10.2023, 19:46
@Stadewaeldchen

Ja, bei der Sittenwidrigkeit war ich mir nicht so sicher, ob das mutwillige zerstören von funktionierender Kaufware zum Verkauf als „sittenwidrig“ anzusehen ist. Schließlich war das Handy bei Verkaufsabschluss noch intakt und man könnte argumentieren, dass das Zerstören gegen gut Sitten verstößt. Aber da wird es sehr schnell schwammig und Sittenwidrigkeit muss am Einzelfall geklärt werden.

Mit Irrtum hat man da deutlich bessere Chancen.

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Nein. Das ist offensicht beabsichtige Täuschung und betrug. Der Käufer kann davon ausgehen das du nur gebrochen deutsch sprichst. Und was soll das überhaupt mit dem Leute betrügen. Möchtest du so behandelt werden?


Deutsche2636 
Beitragsersteller
 29.10.2023, 19:06

Nö es interessiert mich einfach nur

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