Nach Schule 1 Jahr Mini-Job (Versicherung/Kindergeld)?
Hallo,
Ich habe mein Abi dieses Jahr absolviert und wollte mich vorerst für ein Studium bewerben.
Jedoch hatte ich auch vor einen Mini-Job zu machen da Ich mit meinem Studienplatz nicht ganz zufrieden bin und nicht weiß, ob ich das Studium wirklich will.
Jedoch hörte Ich, dass man sich selbst versichern muss und kein Kindergeld mehr bekommt wenn man jetzt nicht direkt studieren geht.
Als Randinfo noch, Ich bin privat versichert.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, mein Ziel letztendlich ist es noch ein bisschen Geld zu sparen und zu schauen, was ich wirklich machen will.
3 Antworten
Du kriegst nur dann Kindergeld, wenn auf den Schulabschluss direkt die Ausbildung bzw die Uni folgt. Wenn du erst nach der Immatrikulation beginnst, Minijobs zu machen, dann bekommst du weiterhin Kindergeld, solange dein Einkommen unter einer bestimmten festgelegten Summe liegt. Deine Eltern können in dem Fall weiterhin Kindergeld bekommen (bis zu deinem 25. Geburtstag). Wenn du nicht nach der Schule unmittelbar anfängst zu studieren, sondern erst einmal arbeitest oder ein Gap Year ohne jegliche anerkannte Ausbildung machst, dann verwirkst du im Zweifel deinen Anspruch auf Kindergeld.
Du kannst, so lange du an der Uni bist, mindestens bis zu deinem 25. Lebensjahr über deine Eltern privat versichert bleiben, danach kannst du in die gesetzliche wechseln. Dafür musst du zu einer gesetzlichen Krankenkasse gehen und dich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Es gibt die Möglichkeit zwischen Schule und Studium für ein Kind ohne Ausbildungsplatz einen Anspruch auf Kindergeld zu haben.
Die Möglichkeit aus der privaten Versicherung in die gesetzliche zu wechseln besteht lediglich zu Beginn des Studiums, nicht später. Dies erfolgt „anders herum“ durch eine nicht erfolgte Befreiung von der Versicherungspflicht.
Soweit ein (zunächst) beabsichtigtes Studium aufgenommen werden kann, wird es kindergeldrechtlich schwierig, als Kind ohne Ausbildungsplatz berücksichtigt zu werden. In der Regel besteht dann kein Anspruch auf Kindergeld.
Eine möglicher Beitrag zur privaten Krankenversichering ist abhängig von der bisherigen Vertragsgestaltung des Mitversicherungstarifs.
Kindergeld bekommst du immer bis 18, danach nur noch wenn du weiter zur Schule gehst, studierst oder eine Ausbildung machst. Wenn du in einer privaten Familienversicherung bist, dann musst du dich ab 18 Jahren auch selbst versichern, wenn du erwerbstätig wirst.