Unfall krankenkasse?

2 Antworten

Grundsätzlich hat der Unfallverursacher dem Geschädigten alle Kosten zu ersetzen, die ihm im Zusammenhang mit notwendigen Heilbehandlungen entstehen. Hierunter fallen insbesondere die Kosten einer ärztlichen Behandlung, Physiotherapie oder Krankengymnastik. Der Weiteren sind regelmäßig Zuzahlungen zu für stationäre Aufenthalte zu leisten oder für Medikamente. Bezüglich der Zuzahlungen für stationäre Aufenthalte wird die gegnerische Haftpflichtversicherung jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach die sog. ersparten Eigenaufwendungen entgegenhalten.

Tatsächlich wird der Geschädigte die oben genannten Kosten selten selbst zu tragen haben. In der Regel werden diese von seiner Krankenkasse, Zuzahlungen ausgenommen, übernommen. Die Krankenkasse des Geschädigten hat dann einen eigenen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger. Dieser Anspruch geht per Gesetz auf die Krankenkasse über, sobald sie Leitungen für den Geschädigten erbracht hat.

Wenn du eine Forderung bekommst, wende dich an deine Haftpflichtversicherung. Hoffentlich hast du eine.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Dim591 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 18:45

Ja ich habe eine danke, muss ich meine Krankenversicherungs Daten angeben oder die meiner Auto Versicherung

Um die Behandlungskosten von dir bzw. deiner Kfz Versicherung zurückzufordern.