Leistungsgewicht beim A2 Führerschein?

5 Antworten

Guten Morgen,

du darfst die Maschine nur im gedrosselten Zustand bewegen, weshalb es auch mit der gedrosselten Leistung zu rechnen gilt.

Wie schon geschrieben wurde gibt es zusätzlich zu der gedrosselten Leistung auf 35 kW (48 PS) und dem Leistungsgewicht von 0,2 kW / kg, dass die offene Leistung der Maschine seit November 2017 70 kW (96 PS) nicht übersteigen darf.

Da die Regelungen früher anders waren, ist es heute sehr schwer ältere Motorräder zu finden, die weniger als 96 PS haben. Die meisten haben um die 100 PS.

Dennoch gibt es wenige Modelle, die dieser Kategorie entsprechen. Ich hatte da auf meiner Suche auch einige Schwierigkeiten und bin am Ende bei der Suzuki GSX 600 F AJ gelandet.

Bikergrüße!

Woher ich das weiß:Hobby

luckyluke9642 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 10:10

Ja musste leider schon feststellen dass meine Favoriten mehr oder weniger alle ungeeignet sind

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luckyluke9642 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 10:10

Ja musste leider schon feststellen dass meine Favoriten mehr oder weniger alle ungeeignet sind

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emesvau  12.09.2018, 10:14
@luckyluke9642

Das war bei mir das gleiche, leidige Thema. Gerade wenn man nicht die Kohle hat.

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Es gibt sozusagen drei Kriterien die erfüllt werden müssen.

  • Maximal auf 35kw/ 48 PS gedrosselt
  • Mindestens 175kg Leergewicht (0,2kw/kg) Bezieht sich auf die gedrosselte Leistung
  • Seit dem 27.12.2016 darf das Motorrad jetzt auch in Deutschland offen maximal das doppelte der gedrosselten Motorleistung (also 70kw/ 95 PS) haben. Vorher konntest du auch eine R1 mit über 150 PS drosseln, aber nur in Deutschland damit fahren.
Woher ich das weiß:Hobby

AntonAntonsen  12.09.2018, 08:06
Mindestens 175kg Leergewicht 

Diese Angabe berücksichtigt nicht, dass auch weniger als 35 kW möglich sind und damit auch ein geringeres Gewicht erlaubt sein kann.

maximal das doppelte der gedrosselten Motorleistung

Es ist ein fester Wert von 70 kW, unabhängig von einer gedrosselten Leistung. Auch beispielsweise 30 kW dürfen von 70 kW abgeleitet sein.

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luckyluke9642 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 20:01

Ok danke. Das heißt dann dass Ducati 748 und Kawasaki Zxr 750 raus sind :/

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Oder um die Antwort von Anton Antonsen zu ergänzen: Im Schein eingetragene Leistung (in kW) mit 5 multiplizieren, dann hat man das Gewicht (in kg) das die Maschine MINDESTENS wiegen muss. Relativ neue ungedrosselte A2-Maschinen sind idR darauf ausgelegt, wenn sie das Mindestgewicht nicht erreichen haben sie nicht die vollen 48 PS, zB Kawa Ninja 400 und Yamaha R3. Die Honda CBR 500 R ist schwer genug. Vorsicht ist geboten bei einigen älteren Enduros oder abgespeckten Cafe Racer Umbauten, da kann man auflaufen.

Nach Gesetz müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Das Leistungsgewicht bezieht sich auf die tatsächliche Leistung, bei Gedrosselten also auf die gedrosselte Leistung. Bei 35 kW ergibt sich daher ein Mindestgewicht von 175 kg. Bei 30 kW wären es 150 kg.

Zu beachten ist auch der letzte Punkt, wonach die offene Leistung max. 70 kW betragen darf. Dieser Wert ist unabhängig davon, wie hoch die gedrosselte Leistung ist.

das Motorrad darf höchstens 96PS offen haben, Höchstens 48ps

Höchstens 0,2kw/kg