Leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation?
Ich weiß um ehrlich zu sein nicht, was ich tun soll. Ich bekam diese Nachricht zugeschickt: "Studierende, die dann in den zurückliegenden vier Semestern (ab SoSe 2022) keinen in einer Prüfungs- oder Studienordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht haben, können exmatrikuliert werden mit den Rechtsfolgen des § 33 1a APB."
Zum Hintergrund: Nach einer nicht bestandenen Prüfung, habe ich extreme Prüfungsangst entwickelt. Das hast mitunter auch familiären Hintergrund.
Nun habe ich aus Angst vor noch größerer Angst der Exmatrikulation eine Studienleistung für ein Fach abgelegt und glücklicherweise sehr gut bestanden. Ich habe mich das Semester nicht für viele Module angemeldet. Die Modulprüfung habe ich ebenfalls abgelegt und ich habe mich unheimlich lange darauf vorbereitet, auch psychisch mithilfe der Studienberatung, bin mir aber nicht sicher, ob es gereicht hat. Das Ergebnis würde ich erst im neuen Semester bekommen.
Was mache ich nun? Aufgeben kommt für mich nicht in Frage. Notfalls suche ich mir einen weiteren Nebenjob und studiere über eine Fernschule.
Reicht die Studienleistung, um definitiv weiter studieren zu können? Ich brauche dahingegend Gewissheit, damit ich nicht für diese Studienrichtung über das Amt exmatrikuliert werde.
Was ust den die Voraussetzung um nicht exmatrikuliert zu werden?
Da bin ich mir nicht sicher. Das ist das Problem. Ich weiß nicht, ob eine bestandene Studienleistung als Leistungsnachweis reicht oder hierfür CPs gemeint sind.
4 Antworten
Das allererste ist dass du zu deinem Studienbetreuer oder deiner Studienbetreuerin gehst. Das gibt es in jedem Studienfach. Dort läßt du dich beraten was du für Möglichkeiten hast. Eine weitere Anlaufstelle ist die Fachschaft. Dann weißt du was die nächsten Schritte sind. Denke daran dass du nicht alleine an der Uni bist.
Sehr gut. Viel Erfolg damit. Übrigens, die von mir beschriebene Kommolitonin hat am Ende ihr Studium bestanden und wurde durchaus erfolgreich. Und einige andere, die wie du mit Ängsten zu kämpfen hatten auch.
Ich war bereits bei ihm. Er hat mich auch bereits weitergeleitet und mir Programme empfohlen, die ich auch angehe. Mein nächster Termin ist am Donnerstag.
Gut. Das ist der erste Schritt. Nun mußt du ihn noch fragen was du gegen die Zwangsexmatrikulation tun kannst. Zu meiner Zeit nannte man das "Rektorschein" und ich hatte eine Kommolitonin die drei Stück davon gebraucht hat. Also nie aufgeben...
Woher sollen wir das wissen? Das ist doch mindestens in jedem Bundesland anders, wenn nicht sogar an jeder Hochschule. Ich kann nur das wissen, was Du schreibst.
Die vier Semester sind offenbar: SS22, WS22/23, SS23,WS23/24. Wenn Du jetzt besage Prüfung abgelegt hast war das offenbar noch im WS23/24, und damit hast Du doch noch einen Leistungsnachweis innerhalb dieser vier Semester erbracht. Wenn das einer ist wie in Deiner Prüfungs- oder Studienordung vorgesehen ist die Kuh vom Eis. Außerdem steht in der Nachricht nicht "müssen exmatrikuliert werden" sondern "können exmatrikuliert werden".
Du schreibst: "Aufgeben kommt für mich nicht in Frage.". Das ist sehr gut, mach weiter so. Für mich kam es auch nie infrage. Mein Idol war Reinhold Messner.
Wenn Deine Prüfungsangst familiäre Hintergründe hat, wird Dir denn von Deinen Eltern gedroht für den Fall, dass Du scheiterst? Das wär sehr dumm, denn damit vergrößern sie doch dieses Risiko. Vielleicht holst Du Dir irgendwo professionelle Hilfe gegen Prüfungsangst.
Mir macht niemand Druck. Meine gesamte Familie leidet unter sehr starken Angststörungen und Depressionen. Ob das genetisch bedingt ist oder es mit den Erfahrungen, die wir als Familie gemacht haben zusammenhängt, weiß ich nicht. Vielleicht spielt beides eine Rolle. Sie sind bereits alle seit Jahren in Therapie. Bei mir haben sich meine Ängste im Laufe des Studiums extrem verstärkt. Ich gehe gerade gegen die Prüfungsangst vor. Die Frage, die ich mir stelle ist, ob eine abgelegte Studienleistung als Leistungsnachweis genügt. Da ich die Ergebnisse für die Modulprüfungen erst nächstes Semester erhalte, weiß ich nicht, ob ich dann exmatrikuliert werde, falls ich nicht bestehen sollte.
Am besten fragst du bei der Uni nach oder liest nach, was du für Leistungen zu erbringen hast.
Hatte ein bekannter von mir auch. Er hat geklagt und kam damit durch.
Worauf hat er genau geklagt? Hat da die Studienleistung in dem Fall nicht gereicht?
Ich glaube auch sowas,auf jeden Fall hat er eine Prüfungsangst angegeben, also der Anwalt und dann konnte er wirderholen. Ist schon etwas her Angststorung
Der Studienberater hat mir geraten zur Rechtsberatung zur gehen. Das tat ich und sie meinte, ich müsse mir keine Sorgen machen. Es ist möglich Widerspruch einzulegen und sie riet mir auch einige andere Sachen bezüglich meinen Ängsten, die ich jetzt angehen werde. :)