Kann man sich im Falle einer Zwangsexmatrikulation die Studienleistungen anerkennen lassen?
Studiere Soziale Arbeit im 2. Semester. Habe einen Dozenten bezüglich der Prüfungsordnung gefragt. Er meinte, dass ich mir die Studienleistungen anerkennen lassen kann und das Fach "Soziale Arbeit" an einer anderen Hochschule studieren kann, wenn ich aufgrund von schlechten Leistungen zwangsexmatrikuliert werde. Aber stimmt das? Dachte, dass man im Falle einer Zwangsexmatrikulation das Fach deutschlandweit nicht mehr studieren kann.
1 Antwort
Es kommt darauf an, was in deinem Fall "schlechte Leistungen" sind.
Hast du bei einer Modulprüfung alle Wiederholungsversuche verbraucht und die Prüfung nicht bestanden? Dann hättest du, zumindest im Regelfall, tatsächlich üblicherweise keine Möglichkeit mehr, diesen Studiengang wieder aufzunehmen, weil du durch die endgültig nicht bestandene Prüfung den Prüfungsanspruch verloren hast.
Geht es aber um andere Bestimmungen der Prüfungsordnung, dann muss damit nicht automatisch auch der Prüfungsanspruch verloren worden sein.
Die Studienleistungen, die du schon erbracht hast, sind aber nicht verloren. Wenn du einen ähnlichen Studiengang findest, dann kann es durchaus möglich sein, dass du diesen aufnehmen und dir die Leistungen anerkennen lassen kannst. Das ist dann im Einzelfall eine individuelle Entscheidung der jeweiligen Hochschule.
Grundsätzlich solltest du dich aber in jedem Falle mal an anderen Hochschulen, vorzugsweise auch in anderen Bundesländern und/oder an einer anderen Hochschulart (also z.B. an einer FH, wenn du jetzt von einer Uni kommst) nach den Möglichkeiten erkundigen. Manchmal sind da die Spielräume größer, als man im Vorhinein vermuten würde.
Beste Grüße!