Leistungsauszug von der Krankenkasse für den MDK bei GA OP?
Darf der Medizinische Dienst Krankenkasse bei einer Beantragung der Kostenübernahme der geschlechtsangleichenden Operation einen Leistungsauszug von der Krankenkasse mit anderen Diagnosen verlangen?
1 Antwort
Es läuft eigentlich andersrum: Der MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen und arbeitet im Dienste der Krankenkassen und für die Krankenkassen. Der MDK wird also von der Krankenkasse beauftragt, etwas zu begutachten. Nicht umgekehrt. Die Krankenkasse gibt dem MDK also vielmehr freiwillig alle Informationen, die der MDK braucht, um Antworten zu liefern.
Und darf die Krankenkasse dies?