leihvertrag nach den tot?
Ich habe einen Bekannten Sachen verliehen und wir haben ein Leihvertrag geschlossen.
Ihm geht es aber zurzeit Gesundheitlich nicht so gut.
Die Befürchtung ist das er nicht mehr lange durchhält.
Ich will aber meine Sachen nicht jetzt schon aus seine Wohnung holen da es ihn zerstören würde.
Aber wenn es so weit ist und er stirbt, kann ich dann nach Seinen Tot meine Sachen wiederbekommen?
weiß das einer?
1 Antwort
Ja ganz sicher, die gehören dir und gehen nicht ins Erbe.
Mach die erben rechtzeitig darauf aufmerksam, dass sich Sachen aus deinem Besitz in seiner Wohnung befinden. Lass ihnen auch eine Kopie des Leihvertrags zukommen.
Sonst sind die Dinge dann unwissend oder absichtlich schnell weg. Auch wenn die Erben den Gegenwert Auszahlen müssen, sind die Sachen weg.
Ob sie dich Auszahlen könnten, ist dann wieder eine andere Frage.