leihvertrag nach den tot?

1 Antwort

Ja ganz sicher, die gehören dir und gehen nicht ins Erbe.

Mach die erben rechtzeitig darauf aufmerksam, dass sich Sachen aus deinem Besitz in seiner Wohnung befinden. Lass ihnen auch eine Kopie des Leihvertrags zukommen.

Sonst sind die Dinge dann unwissend oder absichtlich schnell weg. Auch wenn die Erben den Gegenwert Auszahlen müssen, sind die Sachen weg.

Ob sie dich Auszahlen könnten, ist dann wieder eine andere Frage.