Leichtkraftrad mit 16 Zulassen auf Amt?
Guten Tag,
ich habe meine Simson leistungsgesteigert und um diese legal zu fahren, habe ich es von der Dekra abnehmen lassen. Nun war ich ja bei der Versicherung und habe mir eine EVB Nummer geben lassen. Danach muss man ja zur Zulassungsstelle und macht eine „Neuzulassung mit Gutachten“ da die Simson ja noch keine Papiere hat. Meine Frage ist jetzt, wenn ich nochmal zur Versicherung gehe und auf mich eine EVB Nummer herausgeben lasse, darf ich dann zur Zulassungsstelle gehen und den ganzen Spaß machen?
MfG
2 Antworten
JA!
Eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren ist grundsätzlich möglich, allerdings nur wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:
- Der Minderjährige besitzt die erforderliche Fahrerlaubnis für das zulassungspflichtige Fahrzeug. Dies kann z. B. ein A1-Führerschein sein, welcher schon mit 16 Jahren erworben werden kann, oder auch die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17.
Zum anderen sind aber noch weitere Dokumente speziell für die Kfz-Zulassung unter 18 Jahren erforderlich:
- Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen
- Original-Ausweise der gesetzlichen Vertreter
- Sorgerechtsnachweis (nur bei allein Sorgeberechtigten)
- Schwerbehindertenausweis (nur bei schwerbehinderten Minderjährigen)
- Fahrerlaubnis/Prüfbescheinigung des Minderjährigen für das zulassungspflichtige Kfz (nicht erforderlich bei schwerbehinderten Minderjährigen)
Einen Vordruck für die Einwilligungserklärung stellt in der Regel die zuständige Zulassungsstelle zur Verfügung.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung-unter-18-jahren/
Eigentlich nicht, da Du noch nicht voll geschäftsfähig bist.