Leicht angefahren?

4 Antworten

Ohne Schaden kein Geschädigter und damit kein Anspruch auf Feststellung Deiner Personalien.

Also liegt auch keine Fahrerflucht vor.

Ich sehe das Bild zwar nicht, aber wenn keine Beschädigung vorlag, dann war das in Ordnung. Für den Fall, dass du dir Sorgen wegen einer Fahrerflucht machst, ist diese erst ab einem Wert von 50€ gegeben.


roboboy  05.02.2021, 15:50

Falsch. Auch bei 1€ Schaden handelt es sich um Fahrerflucht. Jedoch wird bei unter 50€ IN DER REGEL davon ausgegangen, dass der Fahrer die Fahrerflucht nicht absichtlich/vorsätzlich durchgeführt hat, da der Aufprall extrem gering gewesen sein muss.

Was aber auch heißt: Fährst du mit deinem Auto gegen irgendein Windspiel für 45€ und hinter die fängt des Krachen und des Scheppern an, ist es sehr wohl Fahrerflucht, da du es hättest bemerken müssen.

In diesem Fall greift wohl eher dein erster Satz. Bei einer Regenrinne geht das. Bei Autos muss man extrem vorsichtig sein. Schäden können im verborgenen liegen und sehr teuer sein, selbst wenn der Aufprall gering war und keine Spuren hinterlassen hat.

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Jegor387  05.02.2021, 15:53
@roboboy

Gut, das wusste ich nicht. Dann hätte ich dich damals gerne dabeigehabt, als mir jemand in die Karre gefahren ist und selbst die Polizei (!) nach Eintreffen behauptet hat, der Schaden liege unter 50€ und es wäre damit kein feststellbarer Unfall geschehen. Aber deine Formulierung macht da schon mehr Sinn und wäre wohl auch deutlich besser zu handhaben in ihrer Umsetzung.

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roboboy  05.02.2021, 16:04
@Jegor387

Dann hätte ich dich damals gerne dabeigehabt, als mir jemand in die Karre gefahren ist und selbst die Polizei (!) nach Eintreffen behauptet hat, der Schaden liege unter 50€ und es wäre damit kein feststellbarer Unfall geschehen.

Ja, die Polizei. Ein altes leidiges Thema, man muss bei einigen Beamten leider sehr, sehr genau seine Rechte kennen, ich merke es immer wieder. Gerade in letzter Zeit häufen sich Berichte.

Fakt ist: Die Polizei muss den Unfall aufnehmen, das kannst du veranlassen. Ebenfalls muss! sie deine Anzeige wegen Fahrerflucht entgegennehmen. Die Polizei ist die Exekutive, sie muss stumpf ausführen. Am Ende entscheidet die Judikative, wie geurteilt wird. Die Polizei darf nicht über eine Situation urteilen-oder nur sehr beschränkt. Ein Beispiel wäre z.B. ein Entzug des Führerscheins um das Fahren eines Besoffenen zu verhindern.

Außerdem hat die Polizei weder das Recht, noch den Notwendigen Sachverständigen an der Hand um einen Unfallschaden einzuschätzen. Eine verkratzte Kameralinse der 360° Kamera reicht und du hast einen Schaden der weit in den 3-Stelligen Bereich geht, wenn's reicht. Sieht die Polizei das? Nein.

Merk es dir für's nächste Mal (in der Hoffnung, dass es das nicht gibt :D)

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Tritur  05.02.2021, 16:05
@roboboy

Das Märchen von den verborgenen Schäden bei geringfügigen Remplern, welche sehr teuer sind, wird von unseriösen Werkstätten und Rechtsanwälten verbreitet, welche damit ihren Umsatz steigern wollen.

Solche Autos müssten ja beim Überfahren eines jeden Kopfsteinpflasters schon den Geist aufgeben,

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Jegor387  05.02.2021, 16:08
@Tritur

Das stimmt so nicht. Durch minimale Einwirkungen kann es zu interkristalliner Korrosion kommen, die früher oder später dein Material zersetzt. Hierbei ist es egal, was für einen Korrosionsschutz du verwendest; schließlich sind die alle nicht auf solche Beanspruchung ausgelegt.

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Tritur  05.02.2021, 16:11
@Jegor387

Pass bloß auf, dass beim Schreiben solcher Texte keine interkristallinen Hirnschäden auftreten.

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Jegor387  05.02.2021, 16:14
@Tritur

Mach dich nur lustig. Aber Materialversagen ist nunmal gegeben. Dafür gibt es in einigen Fällen sogar genaue Untersuchungen, um so eine Korrosion festzustellen. Kannst dich ja einfach mal einlesen.

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roboboy  05.02.2021, 16:22
@Tritur

Ist klar. Ich weiß nicht, wie deine Qualifikation in diesem Bereich ist. Meine ist ne Ausbildung und Jahrelange Erfahrung im Schrauben. Kurz gesagt: An nem 30 Jahre alten Jeep wird nichts passieren, der braucht schon n Bunker, damit was passiert, gegen den er fährt.

Ein neues Auto hat Radarsensoren, Lasersensoren, Ultraschallsensoren, Unfallerkennungen für Fußgänger, Teilweise, siehe Falcon Wing Doors bei Tesla noch 1000 andere Sensoren. gerade bei z.B. Radarsensoren reicht im blödesten Falle der Falsche Winkel, die falsche Höhe deiner Stoßstange und 3 km/h, das Ding ist Schrott. Und je nach Hersteller kostet alleine der Sensor einen schönen, 4-Stelligen Betrag.

Deshalb: Ja, in 99% der Fälle ist vermutlich gar nichts. Immerhin sind die Stoßstangen dafür da. In dem einen Prozent des übrig bleibt kannst du aber ganz schön in ein Problem geraten.

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Xapoklakk  05.02.2021, 16:40
@roboboy

Ich habe mal beim Einparken mit dem Kotflügel meines Autos die unlackierte Plastikstoßstange eines Jeep Wrangler leicht angestoßen. Weder an meinem Auto noch an dem Jeep war irgendetwas zu sehen. Der "Geschädigte" hat sein Fahrzeug zur Werkstatt gebracht und ihn dort für 6000 EUR (!) "reparieren" lassen. Meine Versicherung hat das bezahlt und meinen Schadensfreiheitsrabatt herabgesetzt.

Meine Bitte mir zur Prüfung eine Kopie der Werkstattrechnung zukommen zu lassen, wurde von der Versicherung mit Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt. Offensichtlich schien ihr der Nutzen der höheren Beiträge höher als der angeblich beglichene Schaden.

Soviel zum Thema Betrug bei Autoreparaturen.

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Jegor387  05.02.2021, 16:41
@Xapoklakk

Das ist eine Sauerei, mir auch schon so passiert. Als 01 biste da immer gekniffen.

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roboboy  05.02.2021, 16:48
@Xapoklakk

Ja, deine Schuld. Du hast ebenfalls das Recht einen eigenen Gutachter dran zu lassen. Warum hast du das nicht gemacht?

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Xapoklakk  05.02.2021, 17:08
@roboboy

Man holt sich doch keinen Gutachter, wenn es keinen Schaden gibt. Das sollte überdies doch die Versicherung im eigenen Interesse tun. Und von der angeblichen Reparatur habe ich erst erfahren als mir die Versicherung den geänderten Schadensfreiheitsrabatt mitteilte. Da waren doch alle Beweismittel weg. KFZ-Mafia eben. Da stecken alle unter einer Decke. Werkstätten, Gutachter, Versicherer.

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PolNRW93  05.02.2021, 18:54
@roboboy

Deine Antwort stimmt nur zum Teil.

Grundsätzlich hast du dabei Recht, dass Polizeibeamte keine Kfz-Sachverständigen sind und somit auch nicht unbedingt in der Lage sind, die Höhe eines eingetroffenen Sachschadens zu beurteilen.

Das heißt allerdings nicht, dass die Polizei keinerlei Ermessensspielraum hat, wenn es um die Aufnahme einer Anzeige bzw. um das zu grundeliegende Delikt geht.

Es ist Aufgabe des Polizeibeamten, nach Anhörung der Zeugen und Begutachtung möglicher vorhandener Spuren zu beurteilen, ob eine Ordnungswidrigkeit/Straftat vorliegt und um welchen Tatbestand es sich handelt. Nicht die des Bürgers.

Und stellt die Polizei vor Ort keinerlei Schaden fest (sprich: keine Dellen, keine Kratzer, keinerlei Materialverletzung), dann ist sie auch nicht verpflichtet, einen Unfall aufzunehmen, selbst, wenn es laut Aussage des Melders einen Zusammenstoß gegeben hat und er sich Sorgen macht, dass eventuell ein nicht sichtbarer Schaden eingetreten sein könnte.

Vor allem, da bei einer nicht mal sichtbaren Anstoßstelle ein Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

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roboboy  06.02.2021, 02:45
@Xapoklakk

Dann ist da bei dir einiges Schief gelaufen. Hast du Rücksprache mit der Versicherung gehalten?

Es muss immer für beide Seiten die Chance bestehen, einen Gutachter einzusetzen-exakt aus diesem Grund.

KFZ-Mafia ist da Nett ausgedrückt. Hier wäre mit einem Anwalt vermutlich was drin gewesen.

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roboboy  06.02.2021, 02:53
@PolNRW93

Es ist Aufgabe des Polizeibeamten, nach Anhörung der Zeugen und Begutachtung möglicher vorhandener Spuren zu beurteilen, ob eine Ordnungswidrigkeit/Straftat vorliegt und um welchen Tatbestand es sich handelt. Nicht die des Bürgers.

Falsch! Sagst du der Polizei, du willst eine Anzeige aufgrund von Fahrerflucht aufgeben, ist diese natürlich verpflichtet, diese Aufzunehmen. Die Polizei ist kein Richter, alles, was die Polizei sagt, kannst du in Deutschland vor Gericht bringen. Grundsätze des Rechtstaates, jeder hat das Recht auf ein faires Verfahren.

Und stellt die Polizei vor Ort keinerlei Schaden fest (sprich: keine Dellen, keine Kratzer, keinerlei Materialverletzung), dann ist sie auch nicht verpflichtet, einen Unfall aufzunehmen, selbst, wenn es laut Aussage des Melders einen Zusammenstoß gegeben hat und er sich Sorgen macht, dass eventuell ein nicht sichtbarer Schaden eingetreten sein könnte.

Die Beweisaufnahme ist in diesem Falle natürlich ehrblich beeinträchtigt. Stellst du eine Strafanzeige, müssen dennoch Spuren von der Polizei gesichert werden. Ist natürlich wirklich absolut NICHTS da, dann kann die Polizei nichts aufnehmen. Kam es aber zum Kontakt, so hast du immer Spuren, mögen sie noch so klein sein.

Vor allem, da bei einer nicht mal sichtbaren Anstoßstelle ein Schaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

Da ist natürlich was dran. Hatte es aber auch schon-mir ist einer hinten reingefahren, Auto war geparkt. Ich kam zurück, hab natürlich nichts gesehen. Kofferraum aufgemacht, irgendwas war anders. Es hat nur etwas geschliffen. Am Ende hats unter der Stoßstange ein Plastikteil zerlegt (gebrochen), die Stoßstange minimal nach oben geschoben und deshalb war irgendwas komisch (Kenne mein Auto halt :D). Spuren sichtbar? Nichts. Nada.

Ich hab dennoch eine Strafanzeige wegen Unfallflucht gestellt (Haha, Großstadt, hat natürlich zu nichts geführt, wer häts auch bitte erwartet...). Das gebrochene Teil hab ich erst zwei Tage später von unterm Auto gesehen, das war dann sozusagen der Beweis, dass jemand an meinem Auto hängen geblieben ist.

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Xapoklakk  06.02.2021, 03:03
@roboboy

Ich habe der Versicherung den Unfallhergang ausführlich geschildert und sogar Bilder der angeblich beschädigten Stoßstange beigefügt. In einem späteren Telefonat hat sie jede Auskunft zur Rechnung der Werkstatt verweigert und nur den Betrag genannt, den sie gezahlt hat. Da war aber alles schon abgewickelt und evtl. belastendes Material vermutlich entsorgt.

Wäre ich zu einem Anwalt gegangen, hätte ich vermutlich nur gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.

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roboboy  06.02.2021, 03:10
@Xapoklakk

Was da gelaufen ist-keine Ahnung. Das ist ganz komisch. Für diesen Fall empfehle ich eine Rechtsschutzversicherung. Du darfst natürlich auch Akten einsehen, die mit deinem Schaden in Zusammenhang stehen. Aber egal-da lief was ganz komisches, ich hoffe trotzdem, dass es das nächste mal nicht gibt-und wenn doch, dass es besser läuft für dich :D

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PolNRW93  06.02.2021, 09:23
@roboboy
Sagst du der Polizei, du willst eine Anzeige aufgrund von Fahrerflucht aufgeben, ist diese natürlich verpflichtet, diese Aufzunehmen.

Ich glaube, worauf du hinauswillst, ist das Legalitätsprinzip. Dieser Grundsatz des deutschen Rechtssystems wird aber sehr häufig missverstanden.

Die Polizei ist dazu verpflichtet, jede angezeigte Straftat auch aufzunehmen, das ist richtig.

Liegt jedoch aus Sicht des Polizeibeamten keine Straftat vor (und wie schon gesagt, ist es Aufgabe des Polizisten, das zu beurteilen) KANN er auch gar keine Anzeige aufnehmen. Wegen was denn?

Wenn also ein Bürger sagt: Ich möchte eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstatten - der Polizist aber weiß, dass der Tatbestand des §142 StGB gar nicht erfüllt ist (z. B. weil der Unfall sich nicht im öffentlichen Straßenverkehr, sondern auf Privatgelände zugetragen hat) dann liegt keine Straftat vor und dann wird von der Polizei auch erwartet, dass sie den nötigen Sachverstand hat, das zu beurteilen.

Wir werden als Polizisten in Deutschland nicht zwischen 2,5 und 3 Jahren in Strafrecht, Verkehrsrecht, Polizeirecht etc. ausgebildet, um uns dann vor Ort doof zu stellen.

Das mit deinem Unfall ist ärgerlich. Aber es bleibt dabei, die Polizei muss (und kann!) keinen Unfall aufnehmen, wenn augenscheinlich gar kein Unfall eingetreten ist.

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roboboy  06.02.2021, 14:32
@PolNRW93

Liegt jedoch aus Sicht des Polizeibeamten keine Straftat vor (und wie schon gesagt, ist es Aufgabe des Polizisten, das zu beurteilen) KANN er auch gar keine Anzeige aufnehmen. Wegen was denn?

Wenn der Polizist deine Aussage hat, ist er verpflichtet, dieser vorerst so weit glauben zu schenken und die Anzeige aufzunehmen. Punkt.

Wo bitte kämen wir hin, wenn ich zusammengeschlagen werde, zum Arzt gehe, die Verletzungen bestätigen lasse und dann die Polizei sagen kann: "Das sieht mir eher nach Treppensturz aus, keine Anzeige!". Die Polizei muss stumpf die Anzeige aufnehmen, evtl. vorhandene Beweise sichern und schließlich muss dann ein ordentliches Gericht darüber entscheiden, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Dafür sind Gerichte da, keine Polizisten. Nennt sich Gewaltentrennung.

Wenn also ein Bürger sagt: Ich möchte eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstatten - der Polizist aber weiß, dass der Tatbestand des §142 StGB gar nicht erfüllt ist (z. B. weil der Unfall sich nicht im öffentlichen Straßenverkehr, sondern auf Privatgelände zugetragen hat)

Dieses Beispiel hat absolut nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun.

1: Ist für Fahrerflucht egal, ob es im Öffentlichen oder Privaten Raum stattgefunden hat. Auch auf einem Privatparkplatz ermittelt die Polizei natürlich. Weiß nicht, wo du das hernimmst.

2: Wenn es nun so wäre, wie du behauptest, was ja nicht so ist, dann hätte der Bürger aber ja bereits gesagt, dass kein Grund zur Ermittlung vorliegt. In unserem Fall hier hat der Bürger aber klar und deutlich gesagt, dass eine Straftat vorliegt-unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Dann muss der Polizist die Anzeige schreiben und auch die Beweise aufnehmen-eine Zeugenaussage ist btw auch völlig ausreichend. Ein Vergehen muss keine Spuren hinterlassen um dennoch begangen zu werden.

Aber es bleibt dabei, die Polizei muss (und kann!) keinen Unfall aufnehmen, wenn augenscheinlich gar kein Unfall eingetreten ist.

Augenscheinlich steht also nach deiner (extrem verdrehten Rechtsauffassung) der Polizist in der Position eines Richters, der eine Zeugenaussage ohne weitere Ermittlungen einfach als "Quatsch" abtun darf und einmal in Ablage "P" schmeißen darf? Nein, so läuft das zum Glück nicht, ich hatte den Fall, natürlich wurde der Unfall auch ohne Sichtbare Spuren aufgenommen. Ok-Hat natürlich zu nichts geführt, hat mich auch nichts gekostet, war nur der Vollständigkeit halber. In dem beschriebenen Fall ist Augenscheinlich ein Unfall aufgetreten, es gibt ja eine klare Aussage darüber.

Oder finden bei dir Entführungen auch nicht statt, nur weil das Kind und der Transporter beim eintreffen der Beamten nicht mehr da steht? Gibt ja keine Spuren, nur Zeugen, die reden sowieso quatsch? Super. In Deutschland läuft das zum Glück nicht so, da wird auf die Aussage der Zeugen zumeist Wert gelegt.

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Angenommen der Schaden wäre größer, dann zur Polizei und Selbstanzeige.

Hi,

Gut, das Du das fotografiert hast.

Auch wenn nichts passiert ist, trotzdem der Plizie inc Fotos mailen.

Sonst gilt das Entfernen von einem Unfallort als Fahrerflucht.

Fahre einmal zu dem, der dieses Rohr gehört und entschuldige Dich.

Er lädt Dich wahrscheinlich zu einem Kaffe ein.

Also.. keine Angst.

Mariio