Lehrgangsvertrag - Karate vor Vertragsbeginn kündigen?
Hallo ich habe am Freitag meinen Sohn bei Sportcenter für Karate angemeldet.
Ich habe den Vertrag unterschrieben, der Vertragsbeginn ist der 01.04.22, da ich aber vorher nicht wusste das es auch wesentlich günstigere Vereine gibt, würde ich den Vertrag lieber doch nicht zustande kommen lassen. Kann ich also den Vertrag kündigen bevor er überhaupt begonnen hat? Hat jemand evtl ein Musterschreiben für einen solchen Fall für mich?
3 Antworten
Hallo.
Solche Dinge sollte man als erwachsener Mensch, noch dazu wenn man bereits Vater ist, wissen.
Mal abgesehen davon.
Einfach einen Rückzieher machen ohne dem Karate Dojo und dem Sensei eine Chance zu geben ist - FALSCH ! (nicht nur moralisch)
Noch dazu wenn der Grund ein anderer Verein ist, der einfach nur billiger ist.
Nur mal so:
Geiz ist nicht geil.
Billig bezahlt man immer zwei mal.
Billig muß man sich erstmal leisten können.
Und:
Willst du denn für dein Kind wirklich das billigste oder das beste ???
Der Preis sollte eigentlich überhaupt keine Rolle spielen.
Zu bedemken ist auch:
Wie oft kann ich dort in der Woche trainieren?
Wie lang sind die Unterrichtseinheiten?
Was für eine Graduierung / Qualifikation hat der Trainer ?
Wie gut ist die Gruppe? (Anzahl,Niveau,Sympathie,etc)
Wo trainiere ich? (echtes Dojo, neuer Gymnastikraum,alte Schulturnhalle)
... und noch viele mehr.
Gerade Karate ist noch viel mehr als einfach nur Sport. Das kann man aber nur verstehen, wenn man es selber ein paar Jahre gemacht hat.
Mein Tipp:
Laß dein Kind dort bis Ende des Jahres Karate machen.Mindestens aber 6 Monate.
Laß dein Kind entscheiden ob es sich dort wohl fühlt und bock auf Karate hat.
Ich selber habe sehr viel Ehrfahrung auf diesem Gebiet (ü30 Jahre) und bin selber Vater. Ich kann dir noch mehr Tipps geben oder du kannst mir zumindest die Webseiten der beiden Vereine mal zeigen. Dann könnte ich noch mehr Rat geben und dir es besser erklären.
das geht eigentlich nicht
wenn es ein vernünftiger Laden ist würde ich hinfahren und darum bitten den Vertrag nichtig zu machen, falls die noch nichts fertig gemacht haben
Was steht denn in dem Vertrag zu den Kündigungsfristen drin?
Wenn du vor Ort den Vertrag persönlich unterschrieben hast, gibt es keinen Anspruch, dass du den Vertrag einfach kündigen kannst, es sei denn, innerhalb der Fristen, die in dem Vertrag stehen. Du kannst dich also nicht auf so was wie ein Rückgaberecht etc. berufen, du kannst höchstens auf die Kulanz des Anbieters hoffen.
Im Vertrag steht ja leider nichts bzgl Widerrufsfrist oder so.. Lediglich zur vertragsverlängerung, die man 2 Monate vor vertragsende kündigen muss...
Ich werde jedenfalls dort Anrufen und versuchen das zu klären.