Lehrerin beschimpfte mich als Schlampe, beschweren.?

20 Antworten

Selbstverständlich kannst du dich beim Rektor beschweren und du hast auch ein anrecht darauf, dass er sich um den Fall kümmert. Nimm am besten auch direkt beim ersten mal die Freundinnen als Zeuginnen mit.

du solltest dich auf jeden Fall beschweren. Besprich das mit deinen Eltern und dann ab zur Schulleitung. Allerdings wird deine Lehrerin kaum eine Strafe zu erwarten haben. Im Gegenzug musst du dann aber damit rechnen, dass sie dich auf dem Kieker hat und wenn sie dich schlechter benotet als andere weil sie dich nicht leiden kann, wird es schwierig, ihr das nachzuweisen. Aber ich würde trotzdem zur Schulleitung gehen - so ein Verhalten kann nicht angehen!


max650  12.07.2012, 16:24

Sie würde sehr wohl eine Strafe bekommen da die Lehrer nicht immer am längeren Hebel sind. Die können sich ja nicht alles erlauben.In dem Fall steht das Gesetz an ihrer Seite und wenn der Rektor nichts macht kann sie die Lehrerin verklagen.

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Ja sicher kannst du dich beschweren!

Geht gar nicht, erst recht nicht von einer Lehrerin!

Wenn diese Geschichte so wahr ist, sollte man diese Lehrerin bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.

Wenn Du noch nicht volljährig bist bespreche dies mit Deinen Eltern.

Nach der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft sollte man den Rektor auf dieses Verfahren hinweisen und auch schreiben, dass man von dem Rektor erwartet ein dienstrechtliches Verfahren gegen diese Lehrerin einzuleiten.

Möglich wäre es auch sich bei der Schulaufsichtsbehörde zu wenden.

Gut Möglich, dass man auch gegen diese Lehrerin einen Schadenersatzanspruch hat. 3 Beleidigungen X 1000,- Euro = 3000 ,- Euro


balucas  12.07.2012, 20:22

Warum sollte es für Beleidigungen einen Schadenersatz geben? Schadenersatz gibt es wenn ein Schaden eingetreten ist. Außer sie leidet psychisch darunter.

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user2492  13.07.2012, 13:04
@balucas

Da eine Beleidigung im weiteren Sinne jede Verletzung der persönlichen Ehre ist, kann auch von einer Verletzung ausgegagenen werden. Und das ist der Schaden. Wenn jemand nachweislich psychisch wegen einer Beleidigung erkrankt, dann ist es logisch. Man nennt ja auch die Kränkung eine Beleidigung.

BGB§ 1631 Fällt mir zu seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen dazu ein. Schau nach.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

Füher an Schulen war die Körperstrafe ein probates Erziehungsmittel, heute ist den Lehrern das schlagen von Schüler verboten! Versuche mal herauszubekommen seit wann und warum.
Es hat etwas mit Beleidigung zu tun.

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Unknowuser911  21.03.2022, 06:54
@balucas

Das Stimmt wirklich, wenn man Du Schwei* sagt muss man schon idR bis de facto 300€ Zahlen!!!

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Auf jeden Fall!

Einfach mal schön beschweren. Dann wird sie einen Einlauf vom Rektor bekommen und sich bei dir entschuldigen. Anzeigen wäre auch noch eine Lösung:P.