Lehrerin anzeigen wegen Notenveröffentlichung?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst sie nicht anzeigen, denn das, was sie gemacht hat, war keine Straftat.
Sie hat gegen die DSGVO und evtl. verwaltungsrechtliche Vorschriften verstoßen, weswegen du die Schule verklagen könntest. Dabei könnte ein kleiner Schadenersatz raus kommen oder wegen Geringfügigkeit auch nicht. Haftbar ist zunächst nur die Schule/der Staat (Verantwortlicher Datenverarbeiter, Amtshaftung), die Lehrerin nur sekundär bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wie streng sie dafür geschimpft wird, hängt ganz vom Schulleiter ab.

Außerdem bliebe dir noch die Möglichkeit einer Beschwerde bei dem landesdatenschutzbeauftragten und der Schulaufsichtsbehörde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

Die Lehrerin wird sagen, dass das nur ein Versehen war und dann wird das Verfahren eingestellt.

Ich würde es sitatinsabhängig machen. Ich würde sie einfach nach einem Gespräch (momentan halt eher telefonisch oder per Video) fragen und ihr erklären, dass es absolut nicht in Ordnung war und sie es in Zukunft bitte unterlassen soll.

Wenn überhaupt keine Einsich ist, dann evtl. ein Gespräch mit dem Direx suchen.

Aber anzeigen.....da wird nichts passieren. Da kommt wahrscheinlich ein: du du du.....und das wars dann.

Seltsam... es war doch immer normal, dass allevNoten laut vorgeles3n wurden, und niemanden hat es gestört 🤔

Ne 4 ist doch noch ok, aber ich glaube da passiert nix. Bei uns wurden auch die noten öffentlich gesagt, es mag sein das da tatsächlich deine Privatsphäre verletzt wurde, aber vorgericht wird es wohl nicht kommen.