leergetrunkene Tasse auf dem Weihnachtsmarkt, für die man Pfand bezahlt hat: kann man diese dann mitnehmen und behalten?

7 Antworten

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Wenn mans genau nimmt eigentlich nicht. Da wird aber nichts passieren weil die das mit dem Pfand schlichtweg ausgleichen.

Ich glaube, rein rechtlich darfst Du das nicht, weil Dir die Tasse offiziell als Leihgabe übergeben wurde.

Nein, dass kann man nicht.

Juristisch gesehen handelt es sich zwar nicht um Diebstahl, aber immerhin um eine Unterschlagung geringwertiger Sachen nach § 248a StGB.

Es ist eine Unterschlagung, weil die Tasse der Kundschaft gegen Pfand überlassen wird, wenn auch nur vorübergehend. Damit hätte man eigentlich die Pflicht, darauf aufzupassen und sie zurückzugeben.

Liebe Grüße

und einen schönen Abend

Das wäre tatsächlich Diebstahl. Das Pfand ist dazu da, das die Tasse auch zurückgegeben wird, sonst steht man nachher ohne Tasse da.

An manchen Ständen werden extra Tassen zum Verkauf angeboten, die sind dann aber teurer.

Ja kann man, das wird vom Besitzer einkalkuliert, deswegen der Pfand.