Ist es rechtswidrig Pfandflaschen zu sammeln und sich den Pfand zu holen und zu behalten?
6 Antworten
Ich weis nicht ob es jemals ein Urteil zu dem Thema gab, lässt sich sicher googeln.
Aber grundsätzlich könnte man sagen, dass auch Müll jemanden gehört. Die Abfallbehälter die bei uns in der Innenstadt von den Sammlern gefarmt werden wurden von der Stadt aufgestellt - sie gehören der Stadt und damit natürlich auch der Müll. Aber die bringen die Flaschen natürlich nicht zum Händler, sondern verkaufen es im besten Fall an einen Verwertungsbetrieb.
Mir ist aber nicht bekannt das jemals jemand dafür belangt wurde. Bei uns ist auch so ein Sammelspot - wir stellen die Flaschen fast immer neben die Tonne und es dauert nicht lange bis sie weg sind.
Kommt darauf an, WO Du die Flaschen einsammelst...
Sollte es sich um "herrenlose" Flaschenhandeln, dürfte nichts dagegen sprechen, diese einzusammeln und das Stadtbild zu verschönern.
Anders gelagert wäre der Fall, wenn das Flaschen sind, die offensichtlich jemanden gehören (z.B. Pfandlager beim Getränkehändler) - das wäre dann Diebstahl.
Es kommt auf den Ablageort an.
Auf öffentlichem oder öffentlich zugänglichem Raum (z. B. Gehweg, Wiese etc.) darfst du sie aufsammeln, mitnehmen und abgeben.
Nicht jedoch aus Mülleimern, Mülltonnen etc. Das erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls.
Solange diese keinem gehören, z.B. weil sie weggeworfen wurden, nicht, sonst ist es Diebstahl.
Das ist nicht rechtswidrig, außer Sie stehlen die Pfandflaschen.