Laut meinem Fahrzeugschein darf ich 1200 kg Anhängelast ziehen aber unten steht b.Anhängerbetrieb zul. Gesamtgewicht max. 2930kg. Wie viel darf ich nun ziehen?

4 Antworten

Der Anhänger darf max 1200kg wiegen, der ganze Zug aber nur 2930kg.

Du hast Dich bestimmt verlesen, schau mal nach, es wird vermutlich eingetragen sein "... zul Gesamt zug gewicht 2930kg"

D.h. beide zul Gesamtgewichte addiert wären vermutlich größer als 2930kg, darum beschränkt es der Fahrzeughersteler, Du darfst also demnach Dein Zugfahrzeug bis zu dessen zul Gesamtgewicht und den anhänger nur noch bis zur zul GEsamtzugmasse oder eben Du lädst den Anhänger voll aus und dem entsprechend das Zugfahrzeug weniger.

Die Gesamtzugmasse ist demnach geringer als die Summe der zul Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge.

KannstDir also aussuchen, ob Du lieber das Auto oder den Anhänger voll ausnutzt oder es gleichmäßig verteilst.

Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges samt Anhänger minus "Ist-Gewicht" des Zugfahrzeuges . Beim Zugfahrzeug hast du genauso wie beim Anhänger ja Angaben zum jeweiligen Leergewicht. Was eine Person wiegt, lässt sich auch noch ermitteln. Pro Liter Kraftstoff etwa 0,85 Kilo. Summiere es und Du weisst in etwa die insgesamt zulässige Zuladung für Fahrzeug und Anhänger gemeinsam. 

Der Hänger darf 1200 kg + Stützlast haben. Und dein Auto darf 1730kg - Stützlast haben. Wenn das Auto schwerer ist, dann darfst du weniger anhängen.


HelmutPloss  09.08.2015, 22:03

Wenn das Auto nur 1100 kg hat kannst du die 1200kg anhängen. Nur wenn dein Auto selbst mit der Beladung über 1730kg wiegt, dann darfst du entsprechend weniger anhängen.

0
GD4EverBJA 
Beitragsersteller
 09.08.2015, 21:33

sorry versteh ich nicht, darf ich dann, wenn mein Auto ca. 1100kg leergewicht hat, einen Hänger mit einem Auto (775kg) ziehen?

0
Parhalia  09.08.2015, 21:49
@GD4EverBJA

Wenn Deine Fahrerlaubnis es zulässt, dann ja. ( Siehe Fahrerlaubnisklassen ). 

Wenn Dein Fahrzeug selbst unbeladen bleibt, so darf der Anhänger selbst ( beladen ) nicht über 1200 Kilo wiegen. Belädst Du Dein Zugfahrzeug bis zum maximal zulässigen Gesamtgewicht, so musst Du dieses vom maximalen Gespanngewicht von 2930 Kilo abziehen. Was dann übrig bleibt, darf der Anhänger maximal incl. seiner Ladung dann noch wiegen.

0

Das steckt die Idee dahinter, dass du nicht gleichzeitig das volle Anhängergewicht sowie die volle Zuladung des Einzelfahrzeuges ausschöpfen darfst, weil das Auto, insbesondere die Bremsen, damit überlastet wären. 

Daher sind beide Angaben sinnvoll und bedeuten in der Konsequenz, dass du von dem zulässigen Gesamtgewicht das Leergewicht des Autos und das Leergewicht des Anhängers abziehen musst und dann die insgesamt zulässige Zuladung ausrechnen kannst. Wie du diese Zuladung dann aufs Auto und den Anhänger verteilst, ist deine Sache, wobei weder die maximale Zuladung des Autos noch des Anhängers überschritten werden darf.