2 Antworten
entweder erteilst du als schuldner einem gläubiger (z.b. stadtwerke für stromrechnung) ein lastschriftmandat für das abbuchen der stromkosten
oder
du möchtest von anderen menschen forderungen per lastschrift einziehen. dafür müssen sie dir ein mandat erteilen und du musst bei deiner hausbank ein lastschrift-kontingent einrichten.
das erste kannst du widerrufen, dann hast du allerdings ein problem mit deinem gläubiger,
über das ende des anderen verfahrens entscheidest du je nach auftragslage.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Das kannst du nur persönlich bei der bank tun
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung