Laptop bei eBay Kleinanzeigen verkauft jetzt defekt?

7 Antworten

Davon mal ganz abgesehen:

Ein Akku ist ein Verschleißteil. Von einem "Defekt" im herkömmlichem Sinn kann hier also keine Rede sein.

In dem Fall ist as also eher fraglich ob überhaupt eine "Gewährleistung" besteht (höchstens auf den Akku und nicht auf den LT), zumal wenn es sich dazu noch um ein Verkauf "von Privat an Privat" handelt.

Das hier noch Mutwilligkeit unterstellt wird, erschließt sich mir nicht.

Du hast wissentlich ein defektes Gerät verkauft.

Der Käufer kann die Reparatur oder den Umtausch verlangen.

verkauft und in der Beschreibung nicht erwähnt, dass ab und zu eine Akku Fehlermeldung angezeigt wurde, nämlich dass dieser ausgetauscht werden müsse.

Das reicht schon aus.


HunterForLife  15.01.2024, 21:04

Der Käufer muss erstmal gerichtsverwertbar beweisen können das du von dem Schaden wusstest (Ich studiere Jura im 6 Semester) und dir arglistige Täuschung vorwerfen und damit durch kommen… Als privat Person hat man da nicht viel zu Befürchten, vor allem wenn der Fehler erst später vom Käufer bemerkt wurde. Wer kann da denn sagen wo und wann das passiert ist ?! Vielleicht nass geworden und durch den Kurzen ist der Akku kaputt gegangen oder falsch gelagert. Da gibt es soviel… wenn er wirklich vor Gericht gehen sollte und du überzeugend behauptest das der bei dir noch total in Ordnung war, wird es sehr sehr schwer und teuer für ihn. Du darfst dir nur nichts anmerken lassen und 100% überzeugend sein. Am besten lässt du Deinen Anwalt für dich reden, dem wird schon klar sein das der Käufer kaum Aussicht hat den Prozess zu beginnen.
Ich wünsche dir viel Erfolg und beim nächsten mal erstmal ALLES abstreiten und in Ruhe nachdenken :) Das sagt mein Prof immer und der ist Staatsanwalt !

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Auch wenn du als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließt (Dies musst du extra tun das ist nicht automatisch der Fall wenn du Privat verkaufst).

Gilt die Sache muss der Beschreibung entsprechen, wenn du einen Mangel nicht erwähnst obwohl dieser schon bei Verkauf vorhanden war, dann gilt das allgemein hin als Betrug und der Käufer kann die Rückabwicklung verlangen (du musst alle Kosten auch den Rückversand selbst zahlen).

Solltest du die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen haben, dann gilt zudem noch die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten (ja auch bei Gebrauchtware, solange man diese nicht explizit auf 12 Monate verkürzt)

nun, angesichts des wahrscheinlich überschaubaren kaufpreises würde ich sagen, es handelt sich nicht um ein neugerät. das muss der käufer auch gewusst haben, der akku ist ein verschleißteil...

stellt sich noch die frage, ob er mit dem argument, dass du es gewusst haben musst, dass der akku bereits defekt ist und oder dass es dir bewusst war, dass es sich hier um einen erwähnenswerten mangel handelt(e)

ich würde dem käufer einen angemessenen preisnachlass anbieten. anderenfalls den für ihn kostenlosen rückversand und rückgabe des geldes. geht er nicht drauf ein, ist das sein problem...

lg, Anna

Diesen Mangel hättest Du aber angeben müssen. Der Käufer fühlt sich jetzt zu Recht übervorteilt.

Du kannst ihm Rücknahme oder einen Preisnachlaß anbieten.


Puddingtester  02.11.2019, 08:56

Biete einen Preisnachlass in Höhe eines no-name Ersatzakkus. Dann seid ihr beide zufrieden.

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