Landratsamt stellt keinen Vorläufigen Führerschein aus, gibt es andere Möglichkeiten?
Hallo, ich habe meinen Führerschein vor 2 Tagen beszanden, bin am gleichen Tag noch ins Landratsamt gegangen und wollte ihn abholen. Die Mitarbeiterin meinte daraufhin, dass der Führerschein noch gedruckt wird. Als ich dann fragte ob ich einen vorläufigen Führerschein haben könnte, meinte sie zu mir, dass das in diesem Landratsamt nicht gemacht wird. Meine Mutter meinte, dass ich auch nicht die Möglichkeit habe ins nächste LRA zu fahren, da die nicht für mich zuständig sind. Jetzt lautet meine Frage ob ich irgendetwas machen kann, um trotzdem eine vorläufige Fahrerlaubnis zu bekommen, oder ob es aussichtslos ist. (Zudem würde ich gerne noch wissen ob meine Mutter Recht hat, oder ob ich doch ins nächste LRA fahren kann, um mir dort meinen vorläufigen Führerschein zu holen.
LG und danke im Vorraus :))
4 Antworten
Ich hätte da noch einen Geheimtipp!!!!
Man kann das Handy nicht nur nutzen um in den Zahlreichen Netzwerken zu schreiben.
Das Handy hat noch eine ganz Heimliche Möglichkeit die man nutzen kann.
Telefonieren geht auch damit. Im übrigen ist es eigentlich sogar dafür Erfunden worden.
Vielleicht einfach mal in einem LRA anrufen und Nachfragen.
Allerdings denke ich nicht, dass du eine Antwort bekommen wirst die du erwartest.
Schließlich wird der Führerschein ja erst hergestellt, wenn du deine Prüfung erfolgreich abgelegt hast. Durch die Umstellung zum Scheckkarten Format, ist es im Vergleich zu den früheren Papierausführungen nicht einfach möglich, hier das Datum der Erteilung einfach mal schnell zu ändern. Dafür muss nun halt mal ein neuer Führerschein hergestellt werden.
Einen Vorläufigen Führerschein gibt es soweit mir bekannt nur als Ersatz bei Verlust und somit eine Fahrerlaubnis bereits ausgestellt wurde. Bei dir wäre es eine Erstausstellung und das ist schon ein Unterschied.
Ok ich dachte das mit dem Handschriftlichen Datum ginge nicht mehr beim ersten mal. Ok dann hab ich mal wieder was dazu gelernt.
Naja was das ausstellen und das zuständige Amt angeht, denke da brauchen wir nicht groß drüber Diskutieren. Es läuft zwar meist so einiges unter anderen Vorwänden, aber ins geheim, möchte sich kein Beamter auf dem entsprechenden Amt die Blöße geben und das Spiel Beamtenmikado verlieren. Von daher wird halt jede Bewegung vermieden bis zum Feierabend.
Aber zum Glück sind sie ja nicht alle so.😉😁😁
Danke noch für deine Aufklärende Antwort. Man lernt doch immer noch etwas dazu.
Manche Mitarbeiter im LRA kennen sich einfach nicht gut aus, dann muss man einfach höflich auf sein Recht bestehen und notfalls den Abteilungsleiter hinzuziehen.
Als ich meinen Führerschein abgeholt habe, wollte der Mitarbeiter eine Gebühr verlangen. Dass die Karte bereits bei Beantragung bezahlt wurde, hat er nicht glauben können, sodass ich auf seinen Chef bestanden habe
Also dass ich beim LRA Mal anrufen soll, wurde schon genannt. Hatte nach einer schnellen Antwort gesucht, dass ich jetzt noch bescheid weiß. Ich habe aber auch gelesen, dass man einen vorläufigen auch bekommen kann, wenn man noch auf seinen Führerschein wartet.
LG und danke
Sorry, das wäre mir neu. Aber kann mich da auch irren.
Ok dann klär mich doch diesbezüglich bitte mal auf.
Wenn man den FS bestanden hat und aus irgendeinem Grund die Karte nicht erhalten konnte (Außer Mindestalter nicht erreicht) hat man Anspruch auf einen vorläufigen Führerschein.
Wenn du bei dem LRA nicht gemeldet bist, können sie für dich auch nichts rausgeben.
Ich würde mir die Nr vom Chef geben lassen und Druck machen. Du bist auf den FS abgewiesen.. brauchst ihn zB beruflich.
eig bekommt man den vorläufigen doch direkt vom prüfer?
ACHTUNG GEHEIMTIPP *Trommelwirbel
zum Telefonhörer greifen und einfach mal beim nächsten LRA anrufen und nachfragen
Guter Tipp, ziemlich dämlich, dass ich da nicht drauf gekommen bin. Danke
Der Führerschein wird normalerweise direkt bei Beantragung hergestellt, logischerweise ohne Erteilungsdatum. Das kann dann handschriftlich im Feld 14 eingetragen werden.
Und einen vorläufigen Führerschein kann das zuständige Amt immer ausstellen. Egal ob bei Verlust oder wenn der Führerschein noch nicht vorliegt