Lärm vom Nachbarn in Dezibel?
Der Nachbar über uns ist ständig laut. Wie viel Dezibel muss ich von ihm in meiner Wohnung ertragen?
3 Antworten
Es gibt Ruhezeiten, die eingehalten werden müssen.
Sie richten sich nach den jeweiligen Vorschriften der Bundesländer, liegen jedoch in der Regel zwischen 20:00 und 06:00 Uhr.
Die Landesgesetze regeln auch die zulässigen Betriebszeiten und Nutzungsdauern für laute Maschinen wie Rasenmäher und Laubbläser.
Beispielsweise ist in einem Wohngebiet in Baden-Württemberg der nächtliche Freizeitlärm auf 35 dB begrenzt.
Wird ein solcher Wert überschritten, ist dies ein erster Hinweis auf eine Lärmbelastung.
Von Lärmbelästigung ist allgemein ab einer Lautstärke von über 55 Dezibel (am Tag) bzw. über 40 Dezibel (in der Nacht) zu sprechen.
LG
Hallo,
natürlich kannst du bei übermäßigem Lärm klagen!
Bei Ruhestörung handelt sich schließlich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz §117 ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen kann.
Hast du schon ein Gespräch mit deinen Nachbaren geführt und sie darüber informiert, dass du dich durch den Lärm gestört fühlst?
Ich würde vielleicht vorher noch einen Anwalt hinzuziehen, der sich damit auskennt.
LG
Hallo,
am besten ist es, du schreibst für einige Tage ein Lärmprotokoll. Es sollte genau angegeben werden, welche Geräusche an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit auftreten. Dann hast du einen schriftlichen Beweis. Vielleicht kannst du auch Freunde einladen, um einen Zeugen zu haben.
In was für einer Art von Wohnung lebst du? (Eigentumswohnung/Mietwohnung; Altstadt etc.)
LG
Hallo,
es gibt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2012 (Az.: VIII ZR 287/12):
Vermieter dürfen sich bei der Modernisierung eines Gebäudes nach den Vorschriften richten, die galten, als das Haus errichtet wurde.
Nur beim Neubau oder wenn das Haus grundsätzlich und umfassend verändert wird, müssen auch die aktuellen Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Da diese Veränderung vorliegt, hat der Vermieter die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ausreichender Schallschutz gewährleistet ist.
Vielleicht solltest du dich mal mit ihm in Verbindung setzen und auf einen Besuch in deiner Wohnung einladen?
Gibt es irgendwelche Übereinkünfte im Mietvertrag?
LG
Echt Jetzt? Dezibel?...ok
Ab 22 Uhr gilt Allgemeine Nachtruhe. Ab da kannst du die Polizei verständigen.
Alles andere solltest du mit deinem Vermieter abklären.
Wenn du sogar Gesundheitlich belastet wirst, kannst du vllt per Anwalt sogar Klagen.
LG
Ich bin seit heute krank. Genau deswegen. Das muss es doch eine Regelung geben. Es kann nicht sein, dass man jedes Wort, Schublade oder abstellen vom Glas auf den Tisch hört.
Dann kontaktiere deinen Vermieter. Reiche eine Beschwerde ein. Kontaktiere deinen Anwalt! Du kannst vllt die Miete kürzen bis das Problem behoben ist oder sogar schadensersatz verlangen. Da bin ich mir aber nicht zu 100% sich!!
Alles, was die Wohnung als Geräusch verläßt, verstößt schon gegen die sg. Zimmerlautstärke und kann als Belästigung dem Ordnungsamt gemeldet werden.
Also wenn der Krach vom Nachbarn bei mir in der Wohnung tagsüber mehr als 55 Dezibel beträgt, kann ich klagen?