Kurz davor ausziehen aber wie?

3 Antworten

tja, das ist schwierig, Deine Eltern sind zwar noch unterhaltspflichtig, aber sie müssen dir in der Regel keinen Barunterhalt leisten, also GEld geben, wenn zu Hause für dich ein Zimmer plus Nahrung zur Verfügung steht. DAs Kindergeld steht dir aber, wenn du nicht mehr zu Haise wohnst, aber zu.

Was du machen kannst, ist, den Streit durchzustehen, Du bist 19 , also volljährig, Lass es darauf ankommen Such dir eine Ausbildungsstelle und dann meldest du dich von der Schule ab. Sollten deine Eltern dich dann rauswerfen, dann müssen sie zahlen.

Geh aber mal auf diesen Link hier, da kann man dich noch intensiver und besser beraten,

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Hi,

vielleicht wäre eine Ausbildung plus ja was für dich. Also man kann parallel zur Ausbildung sein Fachabitur erwerben, indem du Zusatz Unterricht in den Hauptfächern bekommst. Mir ist das zum Beispiel in der Ausbildung zur SPA sehr bekannt.

viele Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fakt ist: ein Fachabitur kann dir niemand mehr wegnehmen. Und die haben sicher nichts dagegen, wenn du nach dem FAchabitur einen Ausbildungsplatz suchst. Aber du könntest an der Fachhochschhule studieren. Oder wenn dir das einfällt dann, nach der Ausbildung studieren. Wenn du die Fähigkeit hast, mach das Fachabitur.

Das rate ich dir einfach, weil du für deine gesamte berufliche Laufbahn wesentlich mehr Auswahlmöglichkeiten hast. Ein FAchabitur ist auch nicht so schwer, wie ein normales Abitur. Das würde ich echt mtinehmen. Sowas nachzuholen auf dem Abendgymnasium ist brutal anstrengend.

Finanziell müsstast du dich bei Auszug strecken. Die Eltern sind bis zu einem gewissen Grad verpflichtet, dich bei der Erstausbildung finanziell zu unterstützen. Ansonsten musst das Amt einspringen, sofern deine Eltern zu wenig Einkommen habe. Dein Ausbildungsgehalt wird natürlich gegengerechnet. Unter Umständen musst du sowas gerichtlich erstreiten, wenn deine Eltern nix geben wollen, obwohl sie könnten.


Aylamanolo  27.06.2024, 14:26

. Die Eltern sind in der Regel nicht zum Barunterhalt verpflichtet, wenn sie den Unterhalt aucn mit Naturalien (Zimmer zu Hause, Nahrung) begleichen können. Sie sind nur dann zum Barunterhalt verpflichtet, wenn das Verhältnis zerrüttet ist. Aber das muss nachgewiesen werden.

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