Kurierfahrer unterschreibt Empfangsbestätigungen von Paketen auf einem Lesegerät mit der Unterschrift des eigentlichen Empfängers ist das erlaubt?

4 Antworten

Ja, ist es. Zu den jetzigen Zeiten soll der Zusteller es sogar unterschreiben, damit sich über den Stift keine Viren übertragen.

So hat es zumindest DHL angekündigt:

https://www.dhl.de/coronavirus

Bei Hermes wird es mit einem Foto bewiesen, dass das Paket angekommen ist:

https://www.myhermes.de/coronavirus/

Woher ich das weiß:Recherche

Metehan046 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 11:16

Ok danke war heute bisschen irritiert

Oma1705  24.03.2020, 16:26

Hab vor 2 Tagen bei Hermes unterschrieben. War auch etwas irritiert.

Zur Zeit ist es wegen Corona erlaubt.

DHL braucht deine Unterschrift nicht mehr.

Wenn die das Paket ausgeliefert haben, können die es selbständig unterschreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Wenn er eine Ablagegenehmigung vom Empfänger hat, ja.


Metehan046 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 11:15

Nein hat er nicht

Metehan046 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 11:17
@Hoppenla

Weil er mein Paket auch selber unterschrieben hat und ich habe keine Erlaubnis gegeben

Hoppenla  24.03.2020, 11:20
@Metehan046

Ok, dann ist das jetzt vielleicht eine Sonderregelung, die mit Corona zu tun hat. Anders kann ich mir das fast nicht vorstellen. Warum sollte er dich nicht unterschreiben lassen, wenn du direkt vor ihm stehst? Kann nur wegen Kontaktmeidung so sein. Sicher bin ich mir da aber nicht.

Wegen Corona ist das momentan erlaubt.

https://www.deutschepost.de/de/c/coronavirus.html


Metehan046 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 11:22

Danke für die Antwort

mineralixx  24.03.2020, 13:16

Im Zweifelsfall, also vor Gericht, wird die Regelung keinen Bestand haben. Rechtsgültige Unterschrift muß immer vom Unterschreibenden selbst ausgeführt werden. Der Zusteller "Müller" kann nicht die Unterschrift des Empfängers "Lehmann" selbst tätigen. Es gibt nur eine Ausnahme: die Unterschrift eines Notars kann bei einem selbst dazu nicht in der Lage Seienden auf einem Testament dessen Unterschrift "ersetzen". Das hat aber auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage - und er unterschreibt mit eigenem Namen (nicht dem des Verhinderten).

Oma1705  24.03.2020, 16:28
@mineralixx

Der Zusteller hat sicher mit seinem eigenen Namen unterschrieben, ist ja derzeit eine Sonderregelung.