Kalkulation zum Thema "Lagerwertausgleich" - Wie am schnellsten kalkulieren?

2 Antworten

Lagerwertverlustausgleich? In welcher Branche gibt es das denn?

Zur Rechnung:

Schritt 1: Du hast den aktuellen Stückpreis, Du hast den damaligen Einkaufspreis des Kunden und seine Lagermenge, kannst also die Ausgleichssumme durch Subtrahieren und anschließendes Multiplizieren ermitteln.

Schritt 2: Du hast den Gewinn pro Stück. Wieviel Stück brauchst Du also, damit der Gewinn die Gutschrift aus Schritt 1) erreicht?


Elektrohypnose 
Beitragsersteller
 21.09.2013, 01:44

Dankeschön, ich bin aus der Chemie Branche - ist da so üblich

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Also: Ein Kunde hat Ware von uns auf Lager und möchte einen Lagerwertausgleich haben, da wir ihm die gleiche Ware günstiger anbieten.

Vorab: Den Begriff "Lagerwertausgleich" kenne ich nicht. Vermutlich möchte Dein Kunde einen Rabatt auf den neuen Einkauf, der ihn so stellt, als sei sein Lagerbestand zum neuen Preis gekauft.

Wie viel Stück von Ware XY müssten wir also an ihn verkaufen damit wir noch Gewinn erzielen? Wohlgemerkt, der Kunde erhält natürlich den Lagerwertausgleich als Gutschrift.

Die Differenz zwischen altem und neuem Preis beträgt 15 €, Lagerbestand 30 Stück, der gewünschte Rabatt beträgt also 450 €. Den Rabatt dividierst Du durch den Gewinn pro Stück (9,50 €), bekommst 47,4 raus, rundest auf die nächste Ganzzahl (48) auf und hast die gewünschte Stückzahl.


TomRichter  22.09.2013, 14:37

Den Begriff "Lagerwertausgleich" kenne ich nicht

Ich kenne das als Lagerwert-Verlustausgleich. Ersatz für den "Verlust", den der Käufer dadurch gemacht hat, dass er schon vor der Preissenkung des Verkäufers gekauft hat. Grundsätzlich unabhängig von einem neuen Einkauf.

Kannte ich bisher nur von der pharmazeutischen Industrie - und dort hat das Verfahren eine gewisse Berechtigung, denn bei verschreibungspflichtigen Artikeln ist der Apotheken-Verkaufspreis per Gesetz an den Hersteller-Verkaufspreis gebunden.

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cg1967  23.09.2013, 23:55
@TomRichter

Kannte ich bisher nur von der pharmazeutischen Industrie - und dort hat das Verfahren eine gewisse Berechtigung, denn bei verschreibungspflichtigen Artikeln ist der Apotheken-Verkaufspreis per Gesetz an den Hersteller-Verkaufspreis gebunden.

Stimmt, da hat es seine Berechtigung. Wobei ja die Grossistenlager im Vergleich zum Herstellerlager eher klein sind (hab mal während der Kündigungsfrist in einem der letzeren gearbeitet und täglich die gleichen Päckchen für die Grossisten verpackt). Wird dieser Lagerwert-Verlustausgleich durchgereicht?

Und, auch wenns lustig klingt, durchaus an ernsthafter Antwort interessiert: Schützt sich Pfitzer vor dem Verlustausgleich, indem es den Stoff mit abgelaufenem Patentschutz unter gleichem Markennamen zum alten Preis anbietet? Oder ist dies nur ein Marketinggag, damit jemand auch mit der Größe der Brieftasche angeben kann?

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