Kunde gibt für Datensätze eine maximale doppelte Standardabweichung an. Muss dann auch die einfache Standardabweichung erfüllt werden?
2 Antworten
Eigentlich ist das doch selbstverständlich.
Es wird eine Verteilung erwartet, die näherungsweise gaußförmig, also normalverteilt, ist.
Demzufolge dürfen weniger als 5% der Werte den Bereich von -2 Sigma bis + 2S Sigma verlassen.
Beim engeren Intervall von - 1 Sigma bis + 1 Sigma dürfen dann bis zu 32% der Messwerte außerhalb liegen.
Ja, selbstverständlich. Ich verstehe die Kundenanforderung nun so, dass Daten, die um mehr als 2*sigma vom Mittelwert abweichen gar nicht erst weiterverarbeitet werden sollen. Dann sind alle Werte im Bereich
-2*sigma <= x - x_m <= 2*sigma
gemeint und dann sind natürlich alle kleineren Abweichungen inkludiert.
Weil es eben unklar ist, ob wir Sigma nun auch einhalten müssen, das könnten wir nämlich nicht. Ich habe eben doch lediglich das Problem geschildert
Nein, jetzt mal ernsthaft, der Kunde fordert eine doppelte Standardabweichung von 50 um. Wir haben ein Rauschen im Bereich zwischen -50 und 50… meinem Verständnis nach heißt es aber, dass die einfache Standardabweichung ja 25 wäre und somit dürfte das Rauschen ja nur zwischen -25 und 25 liegen. Habe ich einen Denkfehler?
Nein, in der Anwendung dürfen Rausch-Messwerte in einem betrachteten Intervall maximal 2 Sigma von 0 abweichen. Das würden wir schaffen. Wir würden es aber nicht schaffen, dass sie nur +- Sigma von 0 abweichen!