Kündigungsschutzklage zurückziehen?
“Hallo zusammen,
ich stehe momentan vor der Entscheidung, ob ich meine Kündigungsschutzklage zurückziehen soll. Hat jemand von euch Erfahrung damit oder weiß, ob das grundsätzlich möglich ist? Ich würde gerne wissen, ob es rechtlich sinnvoll ist und was für Konsequenzen das für mich haben könnte. Falls jemand dazu etwas sagen kann, würde ich mich sehr über eure Rückmeldung freuen.
Danke im Voraus!”
3 Antworten
Die Rücknahme einer Kündigungsschutzklage ist gemäß § 269 ZPO grundsätzlich möglich und erfolgt durch einseitige Erklärung gegenüber dem Arbeitsgericht. Dieser Schritt beendet das Verfahren vor Rechtskraft eines Urteils. Die Kostenlast verbleibt dabei gemäß § 91 ZPO bei der klagenden Partei, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. Besondere Beachtung verdient die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG, da die Rücknahme keine Fristhemmung nach § 212 BGB bewirkt. Dies hat zur Folge, dass eine erneute Klageerhebung regelmäßig ausscheidet. Als prozessuale Alternative bietet sich ein gerichtlicher Vergleich nach § 278 ZPO an, der die Möglichkeit bietet, Ansprüche wie Abfindungen rechtssicher zu regeln. Ohne vorherige sorgfältige Interessenabwägung besteht das Risiko endgültigen Rechtsverlusts. Angesichts dieser komplexen Rechtsfolgen ist eine vorherige anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen.
Diese Ausführungen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG.
Ey, kein Stress, das Zurückziehen einer Kündigungsschutzklage ist absolut möglich. Das ist dein gutes Recht als Kläger. Ob das rechtlich sinnvoll ist, hängt aber ganz stark von deiner Situation ab. Was ist denn der Grund, warum du überlegst, die Klage zurückzuziehen? Hast du vielleicht eine Einigung mit deinem Ex-Arbeitgeber erzielt, zum Beispiel eine Abfindung oder ein besseres Zeugnis? Oder hast du vielleicht gemerkt, dass die Beweislage doch nicht so rosig aussieht? Vielleicht hast du auch einfach einen neuen Job gefunden und keinen Nerv mehr für den Stress?
Wenn du eine Einigung hast, super Sache! Dann ist das Zurückziehen der Klage meistens der logische nächste Schritt, um die Einigung auch offiziell zu machen. Achtet aber unbedingt darauf, dass die Einigung schriftlich festgehalten wird, bevor du die Klage zurückziehst! Wenn du keine Einigung hast, aber Zweifel an deinen Chancen, ist das kniffliger. Überleg dir gut, warum du die Klage zurückziehen willst. Sprich am besten nochmal mit deinem Anwalt, wenn du einen hast. Der kann dir eine Einschätzung geben, wie deine Chancen vor Gericht wirklich stehen. Manchmal ist es besser, einen schlechten Vergleich anzunehmen, als komplett leer auszugehen. Aber das ist echt eine individuelle Entscheidung.
Was sind die Konsequenzen, wenn du die Klage zurückziehst? Du trägst in der Regel die Kosten des Verfahrens. Das bedeutet, du musst deine eigenen Anwaltskosten bezahlen und meistens auch die Kosten des Gerichts. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt die das in der Regel. Außerdem ist die Sache dann erledigt. Du kannst wegen dieser Kündigung nicht nochmal klagen. Das ist wichtig zu wissen!
Mein Tipp: Sprich unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, bevor du die Klage zurückziehst, wenn du dir unsicher bist. Der kann deine Situation einschätzen und dir sagen, was die besten Schritte sind. Wenn du eine Einigung hast, lass dir alles schriftlich geben, bevor du irgendwas zurückziehst.
Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter! Kopf hoch, das wird schon! 💪
Ich wollte noch einmal meine Gedanken zur Klageerhebung teilen. Ich habe drei Abmahnungen bekommen und bin ehrlich gesagt unsicher, ob ich wirklich eine Chance habe, die Klage erfolgreich fortzusetzen. Nach allem, was passiert ist, denke ich nicht, dass die Erfolgsaussichten gut stehen. Zudem habe ich im Hinblick auf eine mögliche Abfindung oder andere Regelungen klar gemacht, dass ich den finanziellen Aspekt im Auge behalte.
Ich werde wahrscheinlich mit meinem Anwalt darüber sprechen, aber ich wollte meine Zweifel und Gedanken im Vorfeld schon mal mitteilen
Die Frage ist doch möchtest du wirklich weiterhin dort arbeiten?
Vielen Dank für die Frage. Ich möchte dort definitiv nicht weiterarbeiten. Ich habe bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden und werde die Kündigungsschutzklage daher zurückziehen.
Gibt es in diesem Fall noch Konsequenzen oder etwas, was ich beachten muss?
Es kommt darauf an, ob du eine Abfindung haben möchtest, je nach dem wie lange du dort schon gearbeitet hast.
Es wird bei einer Klage die Abfindung, wie auch das Arbeitszeugnis geregelt. Daher macht es Sinn die Klage bis dahin fortzuführen, bis dies geklärt ist. Die Kosten dafür hast du mit einreichen der Klage schon bezahlt. Du bekommst auf alle Fälle eine Rechnung vom Gericht über die Klage, daher kannst du die Klage ohne weiteres auch bis zur Regelung der Abfindung und des Arbeitszeugnis fortsetzen.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich ein wenig Angst habe, die Kündigungsschutzklage zurückzuziehen. Es fühlt sich für mich ein bisschen unsicher an, vor allem, weil ich nicht genau weiß, welche Konsequenzen dies für mich hat, sowohl rechtlich als auch finanziell. Ich möchte sicherstellen, dass ich keinen Fehler mache und nichts verliere. Deswegen frage ich mich, ob es noch andere Optionen gibt oder ob ein Vergleich eine bessere Lösung wäre. Eine rechtliche Beratung wäre in meinem Fall sehr hilfreich, bevor ich eine endgültige Entscheidung treffe