Kündigungsschreiben 2?
Hallo, muss ich eine Kündigung an meine Bezirksleitung oder an meine Chefin schreiben oder muss ich das beides machen?
4 Antworten
Prinzipiell an den direkten Vorgesetzten, wer auch immer das in deinem Falle dann ist.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber
Du kündigst bei Deinem im Arbeitsvertrag genannten Arbeitgeber. Das Kündigungsschreiben kannst Du an die Bezirksleitung schickten oder Deiner Chefin übergeben.
Schickst Du es mit der Post, bitte unbedingt mit "Einwurfeinschreiben" und beachte die Postlaufzeit (wegen der Kündigungsfrist). Gibst Du das Schreiben Deiner Chefin, lass Dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Minijob, Arbeitgeber, Arbeitsrecht
An den im Vertrag genannten Arbeitgeber.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
An die "Stelle" mit der, der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Dort steht eine Adresse