Kündigungsfrist umgehen?
Hallo liebe Community,
meine Schwester möchte von Stadt A nach Stadt B ziehen und hätte auch schon eine Whg in Aussicht. Jedoch wie regelt sich das, wenn man die andere Whg noch nicht gekündigt hat? Sie kann ja schlecht vom Amt (ArbeitslosengeldII) oder slebst 2 Wohnungen finanzieren für die Frist von 3 Monaten.
Welche Möglichkeit hat sie?
Sie möchte sich dringend beruflich und privat neu orientieren.
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
LG
4 Antworten
Die einzige Kündigungsmöglichkeit wäre ggfs. in diesem Fall die außerordentliche fristlose Kündigung gem. §§ 543,569 BGB.
Doch auch für unbefristete Mietverhältnisse kann u.U. das Bedürfnis bestehen, außerordentlich zu kündigen, wenn der berufsbedingte Umzug zu so schnell erfolgt, dass die Dreimonatsfrist nicht abgewartet werden kann.
Um außerordentlich kündigen zu können, bedarf es jedoch gem. § 543 Abs.1 S.1 BGB eines wichtigen Grundes.
Dieser liegt nach S.2 der Vorschrift nur vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Wenn sie aus beruflichen Gründen an einen neuen und weit entfernten Standort versetzt wird, dann hat sie das Recht zur Sonderkündigung.
Wenn sie aber einfach nur eine neue Stadt und einen neuen Job will, dann hat sie keine andere Wahl als die 3 Monate Kündigungsfrist. Hier kann sie dann dem Vermiter den vorschlag der aktiven Nachmietersuche machen usw.
Auf den jetzigen Vermieter zugehen und alles klären.
Nein.
Beamte, Soldaten, Geistliche und Lehrer können im Falle ihrer Versetzung an einen anderen Ort ihre bisherige Wohnung unabhängig von der Wohndauer unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen
Ach, ja habe das mit etwas anderen kombiniert gehabt und mich falsch ausgedrückt.
Du hast recht :)
Einzige Möglichkeit mit dem Vermieter reden und auf sein Entgegenkommen hoffen.
Sie kann nur mit dem Vermieter sprechen. Sie wäre nicht die erste, die doppelt Miete zahlen muss.
Nein, hat sie nicht. Die 3 Monate sind immer bindend.