Kündigung/Anmeldung?
Ich arbeite derzeit als Teilzeitverkäuferin, habe aber eine Ausbildung ab dem 15. Oktober bekommen. Meine Frage ist, ob ich mich bei der Agentur für Arbeit anmelden muss, obwohl ich bereits eine Ausbildung in Aussicht habe? Ich habe vor, mein Arbeitsverhältnis am 15. September zu beenden, wie es in meinem Vertrag steht, und werde daher einen Monat ohne Arbeit sein.
3 Antworten
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Wenn Du irgendeine Leistung für den Monat haben möchtest, macht dies Sinn. Wenn Du den Monat aus eigenen Mitteln komplett finanzierst musst dich auch nirgends melden.
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Wenn du keine staatlichen Gelder beziehen möchtest, dann musst du dich auch nicht melden.
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Wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machst, dann musst du dich auch nicht bei der Agentur melden. Dann hast du halt vier Wochen unbezahlt frei.
Wenn du Arbeitslosengeld möchtest, dann wird dich die Agentur fragen, warum du nicht bis zum 14. September oder zumindest bis zum 31. August gearbeitet hast.