Kündigung, was steht mir zu?

1 Antwort

Seit wann warst du krank? Länger als 6 Wochen? Nur so lange ist von Arbeitgeber das Entgelt fortzuzahlen. Danach muss Krankengeld beantragt werden.

dann ist natürlich zu prüfen ob die Kündigung zulässig ist. Was wurde als Kündigungsgrund angegeben? Wie viele angestellte hat dein Arbeitgeber? Gilt das Kündigungsschutzgestz? Oder bist du noch in der Probezeit? Zu wann hat er gekündigt?

Arbeitslos hast du dich dich sofort gemeldet oder?


ratlos211917 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 10:56

Am 28.8 bin ich im krankenstand gegangen, am 31.8 hat er mich wojl „einvernehmlich „ gekündigt ich erfuhr es am 10.2 überhaupt durch die arbeiterkammer, 6 wochen war ich nicht im krankenstand sie werdens erst nächste woche. Mitarbeiter waren wir zu 3 und halt die zwei chefs, probezeit war ich nicht mehr, arbeitslos muss ich mich melden wen ich ausn krankenstand bin, der krankenstand ist aber noch aufrecht!

Stefan1248  30.09.2024, 11:05
@ratlos211917
überhaupt durch die arbeiterkammer, 

ahh, du lebst in Österreich. Meine Antwort bezog sich auf die deutsche Rechtslage.

Aber ich bin mir sicher das Folgendes auch für Österreich gilt:

Einvernehmlich? Das würde bedeuten es gab einen Aufhebungsvertrag. Du hättest also aktiv zustimmen müssen das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da ist offenbar nicht passiert . Aber auch eine Kündigung hätte dir, damit sie wirksam ist dir zugehen müssen. Daher solltest du dringend prüfen ob die Kündigung wirksam ist. Da habe ich meine Zweifel. In Deutschland wäre sie es nicht

ratlos211917 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 17:06
@Stefan1248

Er schickt mit 4.69€ !!! Morgen sind all meine abzüge die nicht stattfinden können wegen ihn ich dreh druch