Kündigung abgegeben?
Hallo, wenn ich meine Kündigung eingereicht habe vor 3 Tagen, aber noch keine Rückmeldung bekommen habe, und morgen arbeite müsste, muss ich dann trotzdem morgen in die Arbeit gehen? Und wenn nein muss ich da Bescheid geben oder reicht das Einreichen der Kündigung?
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Hast du fristlos gekündigt, wenn ja warum?
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Ich habe reingeschrieben fristlose Kündigung wegen Mobbing, allerdings habe ich aber auch reingeschrieben, falls das nicht klappt dann bitte mit Kündigungsfrist.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/tanztrainer1/1444744264_nmmslarge.jpg?v=1444744264000)
Normalerweise müsstest Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten, außer in Deinem Arbeitsvertrag ist etwas anderes vereinbart.
Krankfeiern würde ich auf gar keinen Fall. Damit riskierst Du nämlich, dass das Arbeitszeugnis entsprechend "toll" ausfällt.
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Das wäre zwar etwas anderes. Man könnte dann eventuell verlangen, dass Du zum Amtsarzt müsstest, wenn man Zweifel daran hätte, dass Du tatsächlich krank bist.
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War die andere Frage unzureichend? Du kannst auch Usern einen Kommentar schreiben wenn etwas unklar ist.
morgen arbeite müsste, muss ich dann trotzdem morgen in die Arbeit gehen?
Ja, so einfach geht das nicht mit der fristlosen Kündigung, aber wenn du nicht willst kann dich ja ein Arzt krankschreiben.
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Wenn Du fristlos gekündigt hast, gehe halt nicht mehr hin. Das entpräche dem Sinn einer solchen.
Ob sich ein "Nachspiel" ergibt, wird sich zeigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja natürlich mußt Du das, es gibt Kündigungsfreisten, die mußt Du einhalten und natürich auch weiterhin zur Arbeit erscheinen, es sei denn dein Arbeitgeber stellt dich für den Rest der Kündigungsfrist frei.
Und was wenn man wirklich krank ist?