Kündigung ab 30.09. - kann ich selber nochmal fristlos kündigen?

2 Antworten

... da wir zum 31.07. einen Notartermin haben zwecks neuem Haus und wir bis 31.08. einziehen können

Dass ihr schon woanders einziehen koennt, berechtigt euch natuerlich nicht zu einer fristlosen Kuendigung. Die alte Wohnung wird dadurch ja nicht unbewohnbar.

Und dass euer Vermieter euch auf die Hausordnung hinweist, macht die Wohnung auch nicht unbewohnbar.

Das wird nix mit der fristlosen Kuendigung!

Eine fristlose Kündigung ist aus den von Dir angegebenen Gründen nicht möglich.