Kündigung ab 30.09. - kann ich selber nochmal fristlos kündigen?
Hallo zusammen,
wir haben zum 30.09.24 gekündigt - der Vermieter macht jetzt dauerhaft Streß pur wegen jeder Kleinigkeit - auch wegen der Hausordnung das wir lt. seiner Aussage nicht putzen - wir putzen zu Uhrzeiten in denen die Nachbarn nicht anwesend sind und diese da nicht anwesend sind. Der Vermieter macht uns nur noch fertig :(
Daher jetzt eine andere Frage: wie gesagt haben wir schon zum 30.09.24 gekündigt - können wir trotz der Kündigung nochmal kurzfristig kündigen da wir zum 31.07. einen Notartermin haben zwecks neuem Haus und wir bis 31.08. einziehen können?
2 Antworten
... da wir zum 31.07. einen Notartermin haben zwecks neuem Haus und wir bis 31.08. einziehen können
Dass ihr schon woanders einziehen koennt, berechtigt euch natuerlich nicht zu einer fristlosen Kuendigung. Die alte Wohnung wird dadurch ja nicht unbewohnbar.
Und dass euer Vermieter euch auf die Hausordnung hinweist, macht die Wohnung auch nicht unbewohnbar.
Das wird nix mit der fristlosen Kuendigung!
Eine fristlose Kündigung ist aus den von Dir angegebenen Gründen nicht möglich.