Kündigung 2.Vorstand und Kassenwart?

2 Antworten

Natürlich einen Anwalt einschalten. Dieser klärt auch gleich, ob das eine Sache für den Staatsanwalt sein könnte.


Wodan1976 
Beitragsersteller
 19.03.2020, 16:25

ok habe gerade eine Nachricht von ehemaligen Kassenwart bekommen, die meinte, sie habe keine unterlagen, nur eine Rechnung, und für ihre ausgaben wolle sie 20euro....

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Zunächst wollen wir uns bemühen, eine saubere Sprache zu wählen, um überhaupt zu verstehen, was die Sachlage ist.

Kündigen kann man Arbeitsverhältnisse oder die Mitgliedschaft in Vereinen.

Eine Ausgesprochene Kündigung in Vereinen wird jedoch frühestens erst dann wirksam, wenn

  • die Kündigung formgerecht ergangen ist und
  • die satzungsmäßige Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Natürlich is es auch möglich, das der Kündigende zu einem spärteren Zeitpunlt die Kündigung wirksam werden lassen will.

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung im Verein ist er weiterhin Mitglied mit allen rechten und Pflichten.

Satzungsmäßige Wahlämter oder Berufungsfunktionen kann man ohne Angabe von Gründen niederlegen.

In diesem Fall sind den verbleibenden Vorstandsmitgliedern alle Unterlagen zu übergeben, da er im Außenverhältnis den Verein in allen Belangen vertreten können muss.

Als Vorstandmitglied würde ich dem Betreffenden eine Frist setzen, bis zu diesem er die Unterlagen zu übergeben hat.

Es wäre zu prüfen, ob im Fall der Nichtherausgabe der Unterlgen eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erwirkt werden, eben das zu tun.

Günter