Kündigen wenn man schon gekündigt hat?

2 Antworten

Ja, das kannst du so machen.

und da habe ich mich gefragt, kann ich noch einmal kündigen, nur diesmal halte ich die im Vertrag stehende Kündigungsfrist ein.

Selbstverständlich geht das ...

... solange Du die vertragliche / gesetzliche Kündigungsfrist einhältst. Du solltest dabei nur auf die Unwirksamkeit der alten Kündigung hinweisen.


Familiengerd  13.09.2024, 12:58
Du solltest dabei nur auf die Unwirksamkeit der alten Kündigung hinweisen.

Warum?

Sie wird auch nicht unwirksam, sondern einfach nur hinfällig/gegenstandslos.

Dass die alte Kündigung mit der längeren Frist "überholt" ist, ergibt sich aus der neuen Frist mit der kürzeren (gesetzlichen) Frist.

Aber natürlich kann man den Arbeitgeber darauf hinweisen.

GutenTag2003  13.09.2024, 13:03
@Familiengerd
Sie wird auch nicht unwirksam, sondern einfach nur hinfällig/gegenstandslos.

Ja, deswegen habe ich nicht "muss" geschrieben.