Kühlschrank zum 2. Mal in der Garantiezeit defekt. Kann ich ein anderes Gerät verlagen?
Hallo, ich habe einen Kühl-/Gefrierkombi. Diese hatte bereits im letzten Jahr nicht mehr richtig das Gefrierfach gekühlt und dauernd ging der Alarm. Wurde dann vom Kundendienst repariert. Dieser hat die Verkleidung innen abgeschraubt und das Kühlregister enteist. Der ABlauf war verstopft und dadurch ist das wohl passiert ... ist ein Gerät mit Abtauautomatik oder wie das heist.
Jetzt habe ich nen Monat vor Ablauf der Garantiezeit schon wieder ärger. Heute früh wieder Alarm und laut Anzeige aber -16° . NAch Drücken einer Taste ging die Temparaturanzeige dann in sekunden auf 3° Jetzt 12h später hat er es gerade mal mit dutzenden Alarmen auf -6° geschafft.
Da die KGC erneut defekt zu sein scheint, habe ich da jetzt eigentlich einen rechtlichen Anspruch auf Umtausch ?
Lg
Olli
4 Antworten
Bevor Du die Kühl/Gefrier-Kombi zurückgeben kannst, hat der Verkäufer zwei Versuche zur Reparatur (Nachbesserung) bzw. kann die Ware austauschen (Umtausch).
Erst, wenn dann immer noch die Sache mit Mängeln behaftet ist oder die Nachbesserung unzumutbar lange dauert, muss der Kaufpreis zurückerstattet werden (Wandlung).
Bei geringfügigen Mängeln ist die Minderung des Kaufpreises zulässig.
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/garantiefrist.htm
Hat Deine Kombi eine Abtauautomatik oder eine No-Frost-System?
Guten Abend,
ob Du einen Anspruch auf Umtausch hast oder nicht, hängt von der Garantie ab. Die Garantie ist das, was der Hersteller oder Händler zusichert - Du müsstest also nachsehen, ob was in Deinem Garantieschein steht.
Interessanter ist die Frage, was Du aufgrund der Gewährleistung machen kannst. Das ist ein Anspruch, den Du von von Gesetzes wegen hast. Wenn Du die Kombi noch nicht länger als zwei Jahre hast, hast Du einen Anspruch auf Umtausch - das Gerät hat ja offensichtlich einen Fehler.
Anders wäre die Sache, wenn Du das Gerät kaputt gemacht hättest - wovon ich in meiner Antwort aber nicht ausgegangen bin.
Du musst dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit einer Nachbesserung (Reparatur) geben. Bringt auch die zweite Nachbesserung keinen Erfolg, kannst Du erst dann vom Kaufvertrag zurück treten bzw. ein neues Gerät verlangen.
ich meine nach der zweiten reparatur kannst du ein neues/anderes gerät fordern.