Kühlschrank zum 2. Mal in der Garantiezeit defekt. Kann ich ein anderes Gerät verlagen?

4 Antworten

Bevor Du die Kühl/Gefrier-Kombi zurückgeben kannst, hat der Verkäufer zwei Versuche zur Reparatur (Nachbesserung) bzw. kann die Ware austauschen (Umtausch).
Erst, wenn dann immer noch die Sache mit Mängeln behaftet ist oder die Nachbesserung unzumutbar lange dauert, muss der Kaufpreis zurückerstattet werden (Wandlung).
Bei geringfügigen Mängeln ist die Minderung des Kaufpreises zulässig.

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/garantiefrist.htm

Hat Deine Kombi eine Abtauautomatik oder eine No-Frost-System?

Guten Abend,

ob Du einen Anspruch auf Umtausch hast oder nicht, hängt von der Garantie ab. Die Garantie ist das, was der Hersteller oder Händler zusichert - Du müsstest also nachsehen, ob was in Deinem Garantieschein steht.

Interessanter ist die Frage, was Du aufgrund der Gewährleistung machen kannst. Das ist ein Anspruch, den Du von von Gesetzes wegen hast. Wenn Du die Kombi noch nicht länger als zwei Jahre hast, hast Du einen Anspruch auf Umtausch - das Gerät hat ja offensichtlich einen Fehler.

Anders wäre die Sache, wenn Du das Gerät kaputt gemacht hättest - wovon ich in meiner Antwort aber nicht ausgegangen bin.

Du musst dem Verkäufer zweimal die Möglichkeit einer Nachbesserung (Reparatur) geben. Bringt auch die zweite Nachbesserung keinen Erfolg, kannst Du erst dann vom Kaufvertrag zurück treten bzw. ein neues Gerät verlangen.

ich meine nach der zweiten reparatur kannst du ein neues/anderes gerät fordern.